Elstam für Arbeitnehmer: Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen


Elstam für Arbeitnehmer: Lohnsteuerermäßigung

Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zum Elstam-Verfahren umfangreich überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt inzwischen eingetretene (Rechts-)Änderungen, hilft aber auch bei zahlreichen Praxisproblemen.

Arbeitgeber sind mit Ausnahme von Härtefällen verpflichtet, Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der Finanzverwaltung anzumelden und zugleich die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) abzurufen. Nach dem Abruf sind die Elstam in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen und entsprechend deren Gültigkeit für die Dauer des Dienstverhältnisses für den Lohnsteuerabzug anzuwenden. Die genauen Regelungen dafür hat die Verwaltung jetzt neu bekannt gemacht. 

Elstam: Gesetzesänderungen und Korrekturmöglichkeiten

Das neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 8. November 2018 (IV C 5 – S 2363/13/10003-02) aktualisiert und ersetzt ab dem Kalenderjahr 2019 das bisherige Schreiben vom 7. August 2013 (BStBl 2013 I S. 951).

Die Aktualisierung berücksichtigt neben zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen auch die Erfahrungen zur Fehleranfälligkeit bei der Elstam-Bildung (zum Beispiel unzutreffende Steuer­klassenbildung) sowie Mitteilungen aus der Finanzamtspraxis aufgrund von Arbeitgeberanfragen. Hinzuweisen ist beispielsweise auf 

  • die Folgerungen und die Korrekturmöglichkeiten aufgrund einer Falschanmeldung als Haupt- oder Nebenarbeitgeber sowie 
  • auf die Möglichkeit des Arbeitgebers, bei einem Verlust der Elstam-Daten seiner Arbeitnehmer eine eigenständige Datenlieferung zu erhalten.

In diesem Top-Thema erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Punkten des neuen Erlasses.

Elstam für Arbeitnehmer - Lohnsteuer-Freibetrag beantragen

Der neue Elstam-Erlass enthält auch Einzelheiten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Beschäftigte können im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren die Berücksichtigung von Freibeträgen beantragen. Diese werden als Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt und dem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Ein solcher Freibetrag kann auf Antrag des Arbeitnehmers für zwei Jahre berücksichtigt werden. Die Frist zur Antragstellung beginnt am 1. Oktober des Vorjahres und endet am 30. November des Kalenderjahres, in dem der Freibetrag gilt. Früher gestellte Anträge werden von der Finanzverwaltung nicht zurückgewiesen, sondern mit Start des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens bearbeitet.

Elstam für Arbeitnehmer - Lohnsteuer-Freibetrag aufteilen

Soll ein Freibetrag auf mehrere Dienstverhältnisse aufgeteilt werden, ist ein Antrag des Arbeitnehmers beim Finanzamt erforderlich. In diesen Fällen ordnet das Finanzamt die Freibeträge den einzelnen Dienstverhältnissen für den Abruf als Elstam zu.

Der Freibetrag muss nicht stets dem ersten Dienstverhältnis zugewiesen werden. Es ist zulässig, ihn ganz oder teilweise auf ein oder mehrere weitere Dienstverhältnisse aufzuteilen. In diesen Fällen wird beim ersten Dienstverhältnis ein entsprechender Hinzurechnungsbetrag erfasst. Soll der zum ersten Dienstverhältnis erfasste Hinzurechnungsbetrag auf ein oder mehrere weitere Dienstverhältnisse als Freibetrag aufgeteilt werden, hat der Betroffene dem jeweiligen Arbeitgeber den zu berücksichtigenden Freibetrag mitzuteilen.

Elstam-Auskunft im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Arbeitnehmer können beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf Antrag Auskunft über die für sie gebildeten Elstam sowie über die durch den Arbeitgeber in den letzten 24 Monaten erfolgten Abrufe der Elstam erhalten. Hierzu wird der Vordruck "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – Elstam –" benötigt.

Im Übrigen kann dieser Ausdruck auch im Rahmen eines Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung beantragt werden. Dafür einfach auf dem Hauptvordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2019" rechts oben das Ankreuzfeld "Ausdruck der Elstam gewünscht" ankreuzen.

Elstam-Ausdruck als Nachweis für Elterngeld und Arbeitslosengeld

Benötigen Alleinerziehende für den Bezug von Elterngeld einen amtlichen Nachweis der Eigenschaft "alleinerziehend", kann den für die Festsetzung und Auszahlung von Elterngeld zuständigen Behörden im Einzelfall der aktuelle Elstam-Ausdruck mit der Steuerklasse 2 vorgelegt werden. Ferner kann der Ausdruck der Elstam auch zum Nachweis der bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigenden Lohnsteuerabzugsmerkmale verwendet werden.

Die aktuellen Elstam online abrufen

Arbeitnehmer können darüber hinaus ihre Elstam auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein Elster" einsehen. Dazu ist in "Mein Elster" eine kostenfreie Registrierung unter Verwendung der Identifikationsnummer notwendig.