Wie erfolgt die manuelle Berechnung von lohnsteuerlichen Sachverhalten?


Entgelt-Quiz: Manuelle Berechnung der Lohnsteuer

In unserem Entgelt-Quiz in Zusammenarbeit mit der Lohnabrechnungsexpertin Birgit Ennemoser können Sie Ihr Wissen testen – zu aktuellen wie auch zu Grundlagenthemen der Lohnabrechnung. In diesem Teil geht es um Steuerklassen und Steuerklassenkombinationen.

In diesem Serienteil unseres Entgelt-Quiz dreht sich alles um die manuelle Berechnung von lohnsteuerlichen Sachverhalten.

Quizfragen Teil 2: manuelle Berechnung von lohnsteuerlichen Sachverhalten

Testen Sie jetzt Ihr Wissen und stellen Sie die Berechnungen zu nachstehenden Aufgaben an.

Aufgabe 1: Frau F hat ein Jahresbrutto von EUR 20.400 Euro. Herr F hat ein Jahresbrutto von EUR 36.000 Euro.

Berechnen Sie den Faktor für das Faktorverfahren für die beiden Kollegen.


Aufgabe 2: Herr N tritt zum 14. Mai in das Unternehmen ein. Sein monatliches Bruttogehalt beträgt 3.000 Euro, er hat die Steuerklasse I und ist kinder- sowie konfessionslos. Generell wird im Unternehmen nicht mit den tatsächlichen Kalendertagen, sondern mit 30 Tagen gerechnet.

Bestimmen Sie das steuerliche Bruttogehalt und die einzubehaltende Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Nutzen Sie dabei gerne die Website des BMF.


Aufgabe 3: Herr N tritt zum 10. Oktober neu in das Unternehmen ein. Vereinbart wurde ein monatliches Gehalt in Höhe von 2.990 Euro brutto.

Wie hoch ist das Bruttogehalt im Monat Oktober? Gehen Sie dabei von den tatsächlichen Kalendertagen aus.


Aufgabe 4: Ihnen liegen folgende Informationen zu Herrn F im Juli 2020 vor:

  • Gehalt: 3.500 Euro monatlich
  • Steuerklasse: I
  • Herr F hat keine Kinderfreibeträge
  • Krankenkassenzusatzbeiträge finden im Beispiel keine Beachtung.

Ermitteln Sie für 2020 und 2021 die monatliche Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag.


Aufgabe 5: Frau F ist zum 1. Juli neu in das Unternehmen eingetreten. Ihnen liegen folgende Informationen vor:

  • Familienstand: ledig
  • Konfession: evangelisch
  • Anzahl der Kinder: 0
  • Bundesland: Bayern
  • Steuerpflichtiges Jahresgehalt: 35.928 Euro.

a) In welche Steuerklasse ist Frau F einzuordnen?
b) Ermitteln Sie anhand der Lohnsteuer-Website des BMF die Höhe der monatlichen Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag.
c) Wie hoch wäre die Kirchensteuer, wenn der Betriebssitz in Hessen wäre?


Aufgabe 6: Herr F schließt seine Ausbildung mit Bestehen der mündlichen Prüfung am 23. Juli ab. Im letzten Ausbildungsjahr erhält er eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.050 Euro. Er wird anschließend in ein Festanstellungsverhältnis übernommen und soll laut Vertrag ein monatliches Gehalt in Höhe von 2.600 Euro brutto erhalten.

Ermitteln Sie die Teilmonatszahlungen für die Ausbildungsvergütung und für das Gehalt im Monat Juli. Gehen Sie dabei von 30 Tagen pro Monat aus.


Lösungen Teil 2

Aufgabe 1:

1. Schritt: Ermittlung des voraussichtlichen Jahresbruttos pro Ehepartner: Frau F hat ein Jahresbruttogehalt von 20.400 Euro, Herr F ein Jahresbruttogehalt von 36.000 Euro.

2. Schritt: Ermittlung der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer anhand des Jahresbruttolohns pro Ehepartner (Steuerklasse IV): Frau F müsste bei Steuerklasse IV eine Jahreslohnsteuer von 1.221 Euro zahlen. Herr F müsste bei Steuerklasse IV eine Jahreslohnsteuer von 4.814 Euro zahlen.

3. Schritt: Berechnung der Gesamtsteuer anhand von Schritt 2: 1.221 Euro + 4.814 Euro = 6.035 Euro Gesamtsteuer nach Steuerklasse IV

4. Schritt: Ermittlung der Gesamtsteuer nach dem Splittingtarif: Gesamtsteuer nach dem Splittingverfahren beträgt 5.877 Euro.

5. Schritt: Berechnung des Faktors: Steuer nach dem Splittingverfahren/ Gesamtsteuer bei Steuerklasse IV = Faktor für das Faktorverfahren

-> 5.877 Euro/ 6.035 Euro = 0,974


In diesem Beispiel ergibt sich also ein Faktor von 0,974, der stets kleiner als 1 ist und drei Nachkommastellen hat. Die Eheleute F erhalten also jeweils die Steuerklasse IV mit Faktor 0,974.

Der Arbeitgeber von Herrn F multipliziert somit die Lohnsteuer aus Steuerklasse IV (4.814,00 Euro ) mit dem Faktor (0,974) = 4.688,00 Euro.

Der Arbeitgeber von Frau F multipliziert die Lohnsteuer aus Steuerklasse IV (1.221,00 Euro) mit dem Faktor (0,974) = 1.189,00 Euro.


2. Aufgabe:

1. Schritt: Bestimmung des Teilmonatslohns

3.000 Euro/ 30 Tage x 17 Tage = 1.700 Euro


2. Schritt: Bestimmung des Tagesarbeitslohns:

1.700 Euro/ 17 Tage = 100 Euro


3. Schritt: Ermittlung der Lohnsteuer anhand Tagestabelle:

13,37 Euro Lohnsteuer pro Tag

13,37 Euro x 17 Tage = 227,29 Euro


4. Schritt: Ermittlung des Solidaritätszuschlags anhand Tagestabelle:

0,00 Euro Solidaritätszuschlag pro Tag

0,00 Euro x 17 Tage = 0,00 Euro


Steuerlich gesehen sind also von den 1.700,00 Euro brutto 227,29 Euro Lohnsteuer einzubehalten.


Aufgabe 3:

(2.990 Euro/ 31 Tage) x 22 Tage = 2.121,94 Euro


Aufgabe 4:

Die monatliche Lohnsteuer beträgt 543,83 Euro.

Solidaritätszuschlag = 543,83 Euro x 5,5% = 29,91 Euro


Herr F muss einen monatlichen Solidaritätszuschlag in Höhe von 29,91 Euro zahlen. Da er sich weder in der Nullzone noch in der Milderungszone befindet, wurden in 2020 die vollen 5,5% der Lohnsteuer berechnet.

Im Januar 2021 wird sich seine Abrechnung wie folgt verändern: Die monatliche Lohnsteuer beträgt nun 530,83 Euro. Da die Lohnsteuer von Herrn F deutlich unter der Nullzone liegt, ist in 2021 kein Solidaritätszuschlag zu zahlen.

Zusammenfassung:

 Lohnsteuer (EUR)Solidaritätszuschlag (EUR)
2020543,83530,83
202129,910,00


Aufgabe 5:

a) Frau F ist der Steuerklasse 1 zuzuordnen, da sie ledig ist und keine Kinder hat.

b) Lohnsteuer: 394,58 Euro; Kirchensteuer: 31,56 Euro; Solidaritätszuschlag: 0,00 Euro

c) Kirchensteuer: 394,58 Euro x 8 % = 31,56 Euro (Bayern)

Kirchensteuer: 394,58 Euro x 9 % = 35,51 Euro (Hessen)


Aufgabe 6:

Ausbildungsvergütung (1. Juli – 23. Juli 2020):

(1.050 Euro/ 30 Tage) x 23 Tage = 805,00 Euro


Gehalt (24. Juli – 31. Juli 2020):

(2.600 Euro/ 30 Tage) x 7 Tage = 606,67 Euro


Da pauschal mit 30 Tagen gerechnet wird, werden auch nur 7 Tage für das Gehalt berechnet, obwohl vom 24. bis 31. Juli 2020 tatsächlich 8 Tage vergehen.


Zur Autorin: Birgit Ennemoser ist mit mehr als 25 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend sowie als Trainerin, Seminarleiterin und Autorin tätig. Seit 2009 leitet sie das Geschäftsfeld Personal Services der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung Auren in Stuttgart.

Schlagworte zum Thema:  Lohnsteuerklasse, Lohnsteuer, Entgelt