Expats mit hohen Gehaltseinbußen durch Kursschwankungen
Die türkische Lira und der chinesische Yuan sind derzeit unter anderem aufgrund des Handelsstreits mit den USA von starken Schwankungen betroffen. Darunter leiden auch Mitarbeiter internationaler Unternehmen, die in diese Länder entsandt beziehungsweise versetzt wurden. Insbesondere Expats, die mit einem lokalen Arbeitsvertrag in der Türkei oder in China ausgestattet sind, müssen wegen der Währungsschwankungen nun teils erhebliche Gehaltsbußen in Kauf nehmen.
Der Grund: Auch wenn sie von einem deutschen Unternehmen ins Ausland versetzt worden sind, beispielsweise in eine Tochtergesellschaft, ist bei einer lokalen Festanstellung das ausländische Unternehmen zivilrechtlicher Arbeitgeber. Das bedeutet, dass die Auslandsmitarbeiter auf der türkischen beziehungsweise chinesischen Payroll laufen, die Gehaltsabrechnung also im Gastland erfolgt. Sinkt der Wert der türkischen Lira oder des chinesischen Yuan, verliert das Gehalt entsprechend an Wert. Bemessungsgrundlage für Expat-Gehälter ist jedoch in der Regel der Lohn in Deutschland.
„Aktuell kann man feststellen, dass die Handels- und Währungskriege der großen Wirtschaftsnationen auch zu Lasten von Expats gehen“, so BDAE-Auslandsexperte Omer Dotou.
Click to tweet
Unternehmen sollten Expat-Verträge anpassen
„Unternehmen sind grundsätzlich gut beraten, wenn sie durch Vertragsanpassungen den finanziellen Nachteil einer instabilen Währung für ihre in China und in der Türkei eingesetzten Mitarbeiter ausgleichen“, rät Omer Dotou, Global-Mobility-Experte bei der zur BDAE Gruppe gehörenden BDAE Consult. Allein die türkische Lira hatte zuletzt eine negative Kursänderung von mehr als einem Drittel.
„Wir empfehlen Personalern und Entgeltabrechnern, den Ausgleich etwaiger Wechselkursschwankungen in einer Versetzungs- oder Ruhensvereinbarung von Expats vertraglich festzulegen. Diese Anpassung kann auch nachträglich vorgenommen werden“, sagt Dotou weiter. Dabei würden Paritäten festgeschrieben, sodass die Schwankungen innerhalb eines bestimmten Rahmens nivelliert werden können. Dies bedeute aber auch, dass Firmen, die besonders viele Mitarbeiter in die betroffenen Länder entsandt haben, unter Umständen beträchtliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen.
Geldeinbußen für deutsche Unternehmen im Ausland
In der Türkei sind zurzeit rund 6.500 deutsche Unternehmen vertreten, darunter die Energieversorger Eon und EWE sowie der Chemiekonzern BASF. Bereits seit dem Putschversuch im Juli 2016 leiden sie unter zunehmender Rechtsunsicherheit und haben Schwierigkeiten, deutsches Fachpersonal für Anstellungen vor Ort zu gewinnen. Laut einer Studie der Unternehmensberatung Baumann wollen 28 Prozent der potenziellen Expats nicht in der Türkei arbeiten. Auch deshalb ist es nach Ansicht der BDAE-Rechtsexperten wichtig, beim Gehalt einen Ausgleich bei Währungstalfahrten zu garantieren.
In China sind etwa 5.200 deutsche Firmen engagiert, die zahlreiche Bundesbürger beschäftigen – federführend sind dabei die Autobauer Volkswagen, BMW und Daimler. Zudem exportiert die Bundesrepublik Waren im Wert von 86,2 Milliarden Euro in die Volksrepublik. Die Arbeitgeber haben unter anderem aufgrund der Luftverschmutzung und der restriktiven Bürgerpolitik mit Zensur und staatlicher Kontrolle Schwierigkeiten, Fachpersonal für Projekte vor Ort zu gewinnen.
Strengere Kapitalkontrolle als zusätzliches Problem
Für Expats in China stellt sich vor dem Hintergrund der Währungsschwankungen noch ein weiteres Problem: Die Regierung hat kürzlich eine strengere Kapitalkontrolle eingeführt. Das bedeutet, das Expats, die einen Teil ihres Gehaltes beispielsweise an ihre Angehörigen nach Deutschland oder in ein anderes Land schicken, möglicherweise mit einer Ablehnung des Transfers rechnen müssen. Wegen des drohenden Verfalls des Yuan achtet China derzeit strikt darauf, Kapitalabflüsse ins Ausland zu limitieren. „Aktuell kann man also feststellen, dass die Handels- und Währungskriege der großen Wirtschaftsnationen auch zu Lasten von Expats gehen“, resümiert Auslandsexperte Omer Dotou. Von Währungsschwankungen sind derzeit außerdem der südafrikanische Rand, die indische Rupie und der argentinische Peso betroffen.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
8.6341
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
7.866
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
6.465
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
6.332
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
6.285
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.904
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.476
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.24840
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
4.7266
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.30611
-
Lohnsteuer-Ermäßigung 2025: Freibetrag jetzt beantragen
21.11.2024
-
Arbeitnehmerentsendung: Arbeitslohnbesteuerung nach DBA
20.11.2024
-
Die 183-Tage-Regelung
20.11.2024
-
Wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens
20.11.2024
-
Arbeitslohnaufteilung im Lohnsteuerabzugsverfahren
20.11.2024
-
Geplantes Steuerfortentwicklungsgesetz bringt lohnsteuerliche Änderungen
20.11.2024
-
Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025
19.11.2024
-
Kleinere Geschenke als Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei
18.11.2024
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
18.11.2024
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
18.11.2024