OMS II folgt OMS I-Projekt auf dem Fuß
In OMS II werden in erster Linie die Optimierungsvorschläge beleuchtet, die in OMS I aus Zeitmangel liegen bleiben mussten. Zusätzlich sollen die erstellten Beschreibungen der Fachverfahren aktualisiert und hinsichtlich der Geschäftsprozesse bei den Arbeitgebern kritisch hinterfragt werden. Ferner wird in OMS II das Bescheinigungswesen unter die Lupe genommen. Mit verheißungsvollen Themen wie apps &clouds, P23R und Data Dictionary soll der zweite Teil der Machbarkeitsstudie dann abgerundet werden.
Bewertung der Optimierungsvorschläge in OMS II
Von den 111 Optimierungsvorschlägen wurden bislang 30 aufgegriffen und abschließend bewertet. Um die restlichen Vorschläge hinsichtlich der Machbarkeit möglichst effizient zu prüfen, werden diese zu einzelnen Themenpaketen zusammengefasst. Schließlich sollen dreimal so viele Vorschläge in weniger als der Hälfte der Zeit abschließend bewertet werden. Die Bewertung soll hinsichtlich der fachlichen und technischen Umsetzbarkeit sowie der sich daraus ergebenden Einsparpotentiale erfolgen.
Wirkung von OMS I und GKV-FQWG auf die Fachverfahren
Die anstehende Reform des Qualifizierten Meldedialoges im Rahmen des GKV-FQWG (s. News v. 14.2.2014) und die bewerteten Vorschläge aus OMS I führen zu gesetzlichen Änderungen. Entsprechend müssen die beschriebenen Geschäftsprozesse der Fachverfahren aktualisiert werden. Damit bleibt die erstmalig in der Geschichte des Meldeverfahrens umfassende Dokumentation der Prozessabfolge einzelner Meldeverfahren aktuell und verstaubt nicht im virtuellen Aktenschrank.
Aufwandsreduzierung bei den Arbeitgebern durch OMS II
So einleuchtend wie naheliegend die Erkenntnis aus OMS I ist, so schmerzhaft ist sie auch: Die mit Abstand größten Aufwände bei der Umsetzung der Meldeverfahren haben die Arbeitgeber. Ein gewisser Aufwand wird sich nie ganz vermeiden lassen. Die Sozialversicherung benötigt entsprechende Informationen vom Arbeitgeber, um den aus dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis resultierenden Versicherungsschutz umsetzen zu können. Trotzdem soll in OMS II nach weiteren Erleichterungen bei den Ablaufprozessen der Arbeitgeber geforscht werden.
OMS II berücksichtigt Bescheinigungsverfahren
OMS I beschäftigte sich - von dem in diesem Jahr gestarteten BEA-Verfahren der BA abgesehen - überwiegend mit den Meldeverfahren. Hinsichtlich der Verbesserungen im Bescheinigungswesen blieb es bei guten Vorsätzen. Im Rahmen von OMS II soll geprüft werden, ob weitere Bescheinigungen in ein elektronisches Verfahren überführt werden können.
OMS II: P23R, apps and clouds
Der Prozessdatenbeschleuniger (P23R) soll Arbeitgebern die Arbeit erleichtern, wenn es um die Erfüllung der Informations- und Meldepflichten geht. Auch hier soll in OMS II nochmals nachgelegt werden. Die 23 steht übrigens für die Anzahl der Buchstaben zwischen P und R. Nebenher will man auch die Zeit finden und prüfen, ob sich die neuen technischen Standards in der mobilen Übertragung und Speicherung von Daten auf die Sozialversicherung übertragen lassen.
Datenlexikon für alle durch OMS II
Letztlich soll ein virtuelles Lexikon künftig dafür Sorge tragen, dass ein beschriebener Wert in den unterschiedlichen Meldeverfahren stets die gleiche fachliche Ausprägung hat. Insbesondere die Softwareersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen sehnen sich nach einem solchen Nachschlagewerk.
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