SV-Informationsportal zur Meldepflicht

Mit einem neuen SV-Informationsportal will die Bundesregierung insbesondere jungen Arbeitgebern die Möglichkeit geben, sich über die Meldepflichten zur Sozialversicherung zu informieren. Der Startschuss für die konzeptionelle Umsetzung des Portals ist nun gefallen.

Im Rahmen des Arbeitsprogramms "Bessere Rechtsetzung 2014" hat das Bundeskabinett Ende 2014 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, um den Abbau der Bürokratiebelastungen weiter voranzutreiben. Ein Ansatz hierbei war der Aufbau eines Informationsportals. Arbeitgeber sollen dieses Portal nutzen können, um sich an zentraler Stelle zu informieren, was hinsichtlich der Sozialversicherung zu beachten ist.

Zielgruppen und Zielsetzung des SV-Informationsportals

Angesprochen sind junge Unternehmen, die erstmalig einen Arbeitnehmer einstellen und private Haushalte, die durch die Einstellung des Gärtners oder der Putzhilfe plötzlich zum Arbeitgeber werden. Daneben sollen aber auch versierte Arbeitgeber Unterstützung erfahren.

Zunächst ist wichtig herauszustellen, was das neue Portal nicht sein soll: Ein Ersatz der bestehenden Informationsportale. Vielmehr sollen mit dem Portal die Informationen der öffentlichen Hand, also die Angebote der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit, an einer Stelle im Internet gebündelt werden. Damit spart der Arbeitgeber Zeit. Gleichzeitig werden die Hotlines der einzelnen SV-Träger entlastet. Das Informationsportal soll in die bestehenden Internetauftritte der einzelnen SV-Träger integriert werden können. Geplant ist auch eine eigene Internetseite.

Möglichst einfache Bedienung des SV-Informationsportals

Die Nutzung des Portals wird ohne sv-rechtliche Vorkenntnisse möglich sein. Durch einfache Entscheidungsfragen soll der Anwender durch das Portal geführt werden. Wird erkennbar, dass der Arbeitgeber eine Betriebsnummer benötigt, wird auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit verwiesen. Von da aus kann - wie bisher - die Betriebsnummer beantragt werden.

Beantwortet werden insbesondere die Fragen, die in den Hotlines der SV-Träger immer wieder gestellt werden. Das betrifft ganz triviale Dinge wie: "Was ist eine Einzugsstelle?" Oder: "Wo beantrage ich eine Betriebsnummer oder eine Mitgliedsnummer?"

Konzeptionelle Umsetzung des SV-Informationsportals gestartet

Zur Umsetzung hat das Bundesarbeitsministerium die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) beauftragt. Hier tüfteln die Experten bereits an der konzeptionellen Umsetzung. Bei dem komplexen Meldeverfahren die einfachen Dinge herauszuarbeiten und diese so abzubilden, dass der Unternehmer nicht gleich wieder die Lust verliert, wird eine Herausforderung.

Die fachliche Unterstützung kommt von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung. Bis Ende 2015 soll ein Grobgerüst stehen, welches das Portal im Detail abbilden soll. Hier ist dann zu entscheiden, welche Fachverfahren integriert werden. Denn auch zum AAG-Verfahren und zum Beitragsnachweis gibt es viel Informationsbedarf.

Start des SV-Informationsportals ab 1.1.2017

Steht das Grobgerüst, geht es in die Kosmetikabteilung. Ein ansprechendes Design, angenehme intuitive Bedienung und fachlich korrekte Antworten wollen zusammengebracht werden. Im Anschluss wird es zur Testphase kommen, bis – so das momentane Ziel – in gut einem Jahr das Portal ans Netz geht. Bis dahin wird es auch eine gesetzliche Grundlage für das SV-Informationsportal geben.


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