Mehr als 6.000 freie Plätze im Ausbildungsprogramm für Flüchtlinge

„Wir wollen, dass diese jungen Menschen in eine berufliche Ausbildung kommen. Das ist für den Einzelnen wichtig und auch für die Volkswirtschaft", sagte Wanka gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. „Aber da ist noch viel zu tun in der deutschen Wirtschaft nach den anfänglichen Erwartungen und vollmundigen Ankündigungen.“ Wanka betonte zugleich: „Mit dem Handwerk klappt das schon gut.“ Sie verwies darauf, dass dessen Zentralverband und der Bund gemeinsam ein Programm für 10.000 Lehrstellen aufgelegt hätten. „Dafür kommen auch Anträge von Kammern aus Regionen, die ansonsten Probleme bei der Gewinnung von Lehrlingen haben. Das ist genau der gewünschte Effekt.“
Qualifizierungsprogramm für Flüchtlinge
Anfang Februar hatten die Ministerin, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Zentralverband des Handwerks das Qualifizierungsprogramm vorgestellt, für das die Regierung in den nächsten beiden Jahren 20 Millionen Euro ausgeben will. Inzwischen haben Handwerksbetriebe und BA gut 6.000 Plätze für Flüchtlinge in überbetrieblichen Bildungsstätten bereitgestellt.
Wanka hält Konzernen und Industrie nicht zum ersten Mal mangelnden Einsatz für die berufliche Qualifizierung junger Flüchtlinge und Fehleinschätzungen vor. Ende Juli sagte die Ministerin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, sie habe sich über „die Blauäugigkeit mancher Wirtschaftsbosse geärgert“ - denn diese hätten so getan, als würden Flüchtlinge die demografischen Probleme und den Fachkräftemangel in Deutschland lösen.
Ausbildungsbeginn durchschnittlich erst nach 22 Monaten
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verwies auf ein vielfältiges Engagement der Unternehmen im Anfang 2016 gestarteten Aktionsprogramm „Ankommen in Deutschland - Gemeinsam unterstützen wir Integration“. DIHK-Ausbildungsexpertin Esther Hartwich sagte: „Gerade kleine und mittelständische Betriebe gehen die Integration kreativ an und finden oft individuelle Lösungen. Der Weg in Ausbildung braucht allerdings Zeit.“
Im Durchschnitt seien junge Flüchtlinge laut DIHK-Umfrage rund 22 Monate in Deutschland, bevor sie eine Ausbildung beginnen. „Das liegt vor allem an den fehlenden Sprachkenntnissen und langen Asylverfahren.“ Zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium biete der Dachverband Firmen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und praxisnahe Unterstützung bei der Integration. „Es gibt schon über 800 beteiligte Unternehmen“, so Hartwich.
Kein verlässliches Bild zur Qualifikation der Flüchtlinge
Wanka sagte der dpa, es gebe derzeit noch „kein verlässliches Zahlenbild“ zu den Qualifikationen der 2015 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge. „Nach den Selbstauskünften ist es wohl so, dass 25 Prozent der Asylantragsteller keinen Schulbesuch absolviert haben oder nur die Grundschule.“
Wie Wanka sieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) noch Defizite bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. „Betriebe dürfen nicht warten, bis sie passgenau einsetzbare Geflüchtete vermittelt bekommen. Sie müssen mehr tun, um Geflüchteten eine Chance für den Einstieg zu geben“, sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
Integrationsgesetz tritt in Kraft
Am 6. August ist zudem das so genannte Intergrationsgesetz in Kraft getreten. Flüchtlinge sollen durch das Gesetz künftig einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, es kommen aber auch einige Verschärfungen auf sie zu.
Mehr Menschen als bislang können künftig zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Wer trotz Aufforderung nicht teilnimmt oder einen Kurs vorzeitig abbricht, muss mit Kürzungen der Sozialleistungen rechnen. Der Staat kann außerdem anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen Zeitraum von drei Jahren den Wohnort vorschreiben. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sollen Flüchtlinge in Zukunft nur noch dann bekommen, wenn sie ausreichende "Integrationsleistungen" vorweisen können.
Besserer Zugang zum Arbeitsmarkt, Vorrangprüfung entfällt
Auf der anderen Seite soll der Zugang zum Jobmarkt besser werden: Schutzsuchende, die eine Ausbildung anfangen, sollen während der gesamten Lehre und - sofern sie einen Job finden - auch mindestens zwei Jahre danach im Land bleiben dürfen. Und eine große Hürde für Flüchtlinge bei der Jobsuche - die "Vorrangprüfung", die Bewerber mit deutschem oder EU-Pass bevorzugt - soll drei Jahre lang in vielen Regionen wegfallen. Diese Prüfung wird laut Arbeitsministerium in 133 von insgesamt 156 Bezirken der Agentur für Arbeit ausgesetzt.
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