Bereits 2016 wurde das Präventionsgesetz eingeführt. Ziel ist, die Prävention neben den bisherigen Säulen Kuration, Rehabilitation und Pflege in den Unternehmen als Gesundheitssäule zu stärken. Im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements soll der Präventionsgedanke im engen Schulterschluss mit den gesetzlichen Krankenkassen, aber auch den Renten- und Unfallversicherungsträgern in den Betrieben eingeführt werden.
Gesetzliche Krankenkassen als Partner beim BGF
Dabei spielen Partner wie die gesetzlichen Krankenkassen mit dem spezifischen Präventions-Know-how und jahrelanger Erfahrung in der Begleitung und Unterstützung von Unternehmen eine entscheidende Rolle. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Unternehmen praktische Unterstützung bei der Umsetzung von BGF.
Eines der wesentlichen Elemente dabei ist die finanzielle Unterstützung der Betriebe bei der Gesundheitsförderung: Mindestens zwei Euro je Versichertem muss die zuständige Kasse nach dem Präventionsgesetz in die betriebliche Gesundheitsförderung investieren. Die Höhe des Betrags wird entsprechend der Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV angepasst.
Betriebliche Gesundheit: Wie Unternehmen den richtigen Ansprechpartner finden
Doch gerade kleine und mittelständische Betriebe tun sich häufig schwer, unter der Vielzahl an gesetzlichen Krankenkassen und weiteren Sozialversicherungsträgern den richtigen Ansprechpartner für ihre persönlichen Belange der betrieblichen Gesundheit zu finden. Hilfe und professionelle Unterstützung bieten hier die neu eingerichteten regionalen Koordinierungsstellen der GKV.
Die regionalen BGF-Koordinierungsstellen
In einer gemeinsamen Initiative haben die gesetzlichen Krankenkassen die regionalen BGF-Koordinierungsstellen als ein internetbasiertes Informations- und Beratungsportal eingerichtet. Damit bündeln sie ihre über Jahre gewonnene Fachexpertise in der betrieblichen Gesundheitsförderung in allen Bundesländern auf regionaler Ebene und führen ihre Beratungsstrukturen zusammen.
Über das Webportal wird insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) ein weiterer Zugangsweg zu den Gesundheitsförderungsleistungen der Krankenkassen etabliert. Für Betriebe, die eine individuelle Beratung zu der betrieblichen Gesundheitsförderung wünschen und nicht wissen, an welche Krankenkasse sie sich wenden sollen, sind die regionalen BGF-Koordinierungsstellen die regionale Anlauf- und Vermittlungsstelle. Daneben können Betriebe weiterhin wie bisher direkten Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufnehmen, um individuelle Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Anspruch zu nehmen.
BGM: Kostenfreie Expertenberatung zur betrieblichen Gesundheit und BGF
Die regionalen BGF-Koordinierungsstellen setzen einerseits auf praxisbasierte Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und bieten zum anderen eine kostenfreie und wettbewerbsneutrale, auf die konkreten Bedarfe zugeschnittene Erstberatung an.
Durch Eingabe der Postleitzahl auf dem Portal erhalten Unternehmen regionale Informationen und Ansprechpartner vor Ort.
Über die Logos der Krankenkassen können Unternehmen direkt eine Krankenkasse wählen, von der sie beraten werden möchten. Alternativ finden Unternehmen einen kurzen Fragebogen auf der Seite, in dem das vorrangige Interesse der Beratung erfragt wird. Spätestens zwei Werktage nach Absenden des Fragebogens meldet sich ein BGF-Fachexperte der gesetzlichen Krankenkassen und vereinbart einen Termin für ein Beratungsgespräch – telefonisch oder auf Wunsch persönlich vor Ort.
Die Erstberatung fokussiert folgende Punkte:
- Klärung der Ausgangssituation und Ziele des Unternehmens
- Informationen zur Umsetzung einer nachhaltigen BGF
- Beratung zu Unterstützungsmöglichkeiten durch gesetzliche Krankenkassen und andere Partner
- Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen
Einfacher Zugang für Betriebe zum BGF über Netzwerke
Um eine zielgenaue Ausrichtung der Angebote zu erreichen und den Bekanntheitsgrad der regionalen BGF-Koordinierungsstellen weiter zu steigern, arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen eng mit wichtigen Partnern und Ansprechpartnern für Betriebe zusammen. Dies sind örtliche Unternehmensorganisationen (wie beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie Arbeitgeberverbände) gleichermaßen wie die Renten- und Unfallversicherung und weitere Partner. Darüber hinaus werden in den Bundesländern gemeinsam mit Unternehmensorganisationen und regionalen Akteuren Veranstaltungen durchgeführt. Das gemeinsame Bestreben ist es, einen einfachen Zugang für Unternehmen zu BGF- Maßnahmen sicherzustellen.
Hintergrund: Kooperationsgemeinschaft Bund der Gesetzlichen Krankenkassen
Bei der Entwicklung und Umsetzung der BGF-Koordinierungsstellen gemäß § 20b Abs. 3 SGB V arbeiten die Krankenkassen auf Bundes- und Landesebene eng zusammen. Als Kooperationsgemeinschaft auf Bundesebene sind dies:
- Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek),
- AOK-Bundesverband,
- BKK Dachverband e. V.,
- Innungskrankenkassen,
- Knappschaft
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Die Federführung liegt derzeit beim BKK Dachverband e. V.