BAMF und BA fördern Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer
Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten letzte Woche der Präsident der BAMF, Manfred Schmid, und der Vorstand Grundsicherung der BA, Heinrich Alt. Die Vereinbarung sieht vor, dass beide Institutionen in den Jahren 2014 bis 2020 bei der Durchführung berufsbezogener Sprachförderung kooperieren werden. Konkret bedeutet das eine Neuauflage des sogenannten ESF-BAMF-Programms, das erstmals 2009 startete und inzwischen bundesweit Sprachförderung für Nicht-Deutsch-Muttersprachler bietet.
Angebot richtet sich auch an Beschäftigte in Betrieben
Ziel der Kooperation sei es, neue Potenziale für den Arbeitsmarkt zu erschließen, so Schmid. Noch zu viele Menschen fänden keinen ihrer Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz, weil sie bisher keine Möglichkeit hatten, die für den Beruf erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben. Im Einzelnen umfassen die Kurse des ESF-BAMF-Programms 730 Unterrichtseinheiten. Neben dem berufsbezogenen Sprachunterricht sieht das Programm auch Fachunterricht und ein Praktikum vor. Die Kurse richten sich an Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, aber auch an Nichtleistungsempfänger, Beschäftigte und Asylbewerber mit einem nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt.
Finanzierung erfolgt über Freistellung mit Lohnfortzahlung
Beschäftigte können an dem Programm teilnehmen, wenn die Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse der deutschen Sprache zu Erhalt oder Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit notwendig ist. Betriebe, die das Programm für ihre ausländischen Arbeitnehmer nutzen möchten, können diesbezüglich mit dem ortsansässigen ESF-BAMF-Kursträger kooperieren. Als Ansprechpartner für Verantwortliche in den Betrieben stehen die Außendienstmitarbeiter des Programms zur Verfügung. Die Finanzierung der Kurse läuft laut Informationen des BAMF über eine Freistellung der betroffenen Mitarbeiter unter Lohnfortzahlung. Weitere Kosten entstehen den Betrieben und Teilnehmern für die ESF-BAMF-Kurse nicht.
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