Wie Sie als Anwältin oder Anwalt für sich werben: Search Engine Advertising (SEA)
Arbeiten Sie viel mit Privatkunden oder kleinen Unternehmen, die nicht auf Rankings schauen, sondern „wie im richtigen Leben“ googeln? Dann kann es sich für Sie durchaus lohnen, Anzeigen zu schalten. Auch das funktioniert, wie Pia Löffler in ihrem gerade erschienenen Werk zum Kanzleimarketing betont, dann am besten mit Blick auf die eben genannte Suchmaschine: Google hat im Marketingbereich einen Marktanteil von 80 % im Desktopbereich und sogar 87,5 % im mobilen Bereich. Es geht also vor allem um das, was heute als „Google Ads“ bezeichnet wird. Die Werbung in Suchmaschinen wie Bing erreicht ungleich weniger Menschen, allerdings hat man dort natürlich auch weniger Konkurrenz.
Bleibt man mit den Werbeplänen im Google-Universum, so sind im Wesentlichen zwei Varianten zu unterscheiden.
Zum einen können Sie diesen Dienst – wie andere entsprechende Dienste auch – natürlich als ganz normale elektronische Werbefläche nutzen. Sie sind dann für alle sichtbar, die sich gerade auf den entsprechenden Seiten befinden. Sie schalten gewissermaßen eine elektronische Plakatwand. Das Problem: Sie riskieren hohe Streuverluste. Das heißt, Sie werden zwar gesehen, aber Ihr Leistungsangebot ist für die Besuchenden nicht, nicht mehr oder noch nicht interessant.
Das AIDA-Prinzip bei anwaltlichen Dienstleistungen
Denn das aus dem allgemeinen Marketing bekannte AIDA-Prinzip funktioniert bei anwaltlichen Dienstleistungen nur bedingt. Wenn Sie sich ein paar schicke Turnschuhe kaufen wollen, setzen die Werbetreibenden auf folgenden Vierklang: Sie werden auf etwas aufmerksam, das wirklich schön sein könnte (Attention), und die Anzeige weckt Ihr Interesse (Interest). Nach einigem Überlegen stellen Sie fest, dass Sie hier doch mal wieder zuschlagen könnten, Sie wünschen sich das Angebotene (Desire). Und schon (Action!) schreiten Sie zur Tat. Das ist z. B. dann interessant, wenn Sie schon länger mit dem Gedanken spielen, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Was passiert aber, wenn Sie auf Verkehrsrecht spezialisiert sind, aber gerade keine rote Ampel überfahren haben? Ihre Informationen gehen verloren.
Zielgruppenspezifische Textanzeigen
Um diesen Effekt zu vermeiden, gibt es eine weitere, allerdings teurere Variante: Sie schalten eine Textanzeige, die genau denjenigen angezeigt wird, die nach entsprechenden Schlüsselwörtern – den sogenannten Keywords – suchen. Sie vertreiben Versicherungsdienstleistungen? Nun, wer nach „Versicherung“ und „Dienstleistung“ sucht, erhält eine überwältigende Vielfalt von – bei Abruf – fast 38 Millionen Ergebnissen. Da ist es schwer, so weit zu kommen, dass das Interesse des Suchenden nicht schon vorher erlahmt. Besser ist es, „Berufshaftpflichtversicherung“ und „Anwalt“ einzugeben: Die Zahl der Treffer reduziert sich sofort um über 99 % auf 310.000.
Was es sonst im SEA-Bereich noch zu beachten gilt, erfahren Sie in der nächsten Woche in Teil 2 hier in unserem Haufe-Portal.
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