Reform soll mehr Verbraucherschutz für Individualreisen bringen

Endlich Urlaub, jetzt kommt Entspannung pur!? Das ist nicht immer der Fall und besonders kompliziert wird es in Haftungsfragen, wenn eine Reise auf eigene Faust z.B. übers Internet zusammengestellt wurde. Eine Reform des Reiserechts soll den Schutz bei individuellen Reisen erhöhen und dem digitalen Wandel des Reisemarktes Rechnung tragen.

Wie in vielen Bereichen konnte auch im Reiserecht der Gesetzgeber mit den tatsächlichen Veränderungen im Bereich seines Regelungsgegenstandes nicht Schritt halten:

Man reist heute anders und die vertraglichen Grundlagenn des reisens haben sich auch geändert.

Mehr Schutz bei Individualreisen, digitaler Wandel des Reisemarktes 

Am 2. November wurde im Bundeskabinett der vom BBMJV vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen. Er soll den Schutz bei individuellen Reisen erhöhen und dem digitalen Wandel des Reisemarktes Rechnung tragen.

Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302, welche die EU-Pauschalreiserichtlinie aus dem Jahr 1990 ablöst und Regelungslücken aufgrund der Entwicklungen des Reisemarktes schließen will.

Statt Pauschalreisen: Buchung über das Internet und individuell

Insbesondere sollen daher Regelungen geschaffen werden, welche die über das Internet gebuchten und von den Verbrauchern selbst zusammengestellten Reisen berücksichtigt. Dabei strebt der Entwurf hierbei einen angemessenen Ausgleich der Interessen der Unternehmen der Tourismuswirtschaft einerseits und der Verbraucherinteressen andererseits an. 

Mehr Rechtssicherheit und größere Transparenz

Ziel des Gesetzentwurfs sind es, für eine größere Transparenz und mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Folgende Änderungen sind BGB vorgesehen:

  • Neu aufgenommen werden Regelungen zu den Pauschalreisen, vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reisen.
  • Der Anwendungsbereich der Pauschalreise wird ausgeweitet.
  • Ergänzungen gibt es bei den die reiserechtlichen Informationspflichten des Vermittlers

Neue zentralen Kontaktstellen über reiserechtliche Verpflichtungen

Geregelt wird die neu eingeführten zentralen Kontaktstelle, deren Aufgabenwahrnehmung durch das Bundesamt für Justiz erfolgt. Diese stellt den zentralen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten Informationen über die gesetzlichen Anforderungen an die Verpflichtung von Reiseveranstaltern und Vermittlern verbundener Reiseleistungen zur Insolvenzsicherung zur Verfügung.

Weitere Änderungen

  • Muster für die nach der Richtlinie vorgesehenen Formblätter werden als dem Gesetz Anlagen angefügt.
  • Zudem sind Anpassungen der Vorschriften über Gastschulaufenthalte und das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen vorgesehen.
  • Der Untertitel über den Reisevertrag in Buch 2 Abschnitt 8 Titel 9 wird neu benannt und vollständig gefasst

Zudem enthalte der Entwurf Klarstellungen und Konkretisierungen, um eine Rechtsanwendung zu erleichtern.


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