![Das BVerwG hat das Dieselfahrverbotsurteil auf den 27.2. vertagt Das BVerwG hat das Dieselfahrverbotsurteil auf den 27.2. vertagt](https://www.haufe.de/image/bundesverwaltungsgerichtleipzig-246466-2.jpg?trafo=21x10&width=300&digest=h_RhRaIqJBWY56JgXRkKJDFMRdGlVnf-u1hJj6aGqNA%3D)
Bild: Ich-und-Du ⁄ pixelio
Das Bundesverwaltungsgericht braucht noch ein paar Tage Zeit für seine Diesel-Entscheidung
Die Spannung bleibt erhalten. Das BVerwG hat die erwartete Revisionsentscheidung zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Stuttgart und Düsseldorf überraschend vertagt. Die Entscheidung, ob Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig oder möglicherweise sogar rechtlich zwingend sind, wurde auf den 27.2.2018 verschoben. Dieselfahrer, Städte und Produzenten hängen in der Warteschleife.
In zwei Verfahren, in denen die Deutsche Umwelthilfe gegen die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen