Gesundheitsausgaben für Bürgergeldbeziehende nicht gedeckt

Es ist die Aufgabe des Staates, das Existenzminimum von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten. Darunter fällt auch die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden im Krankheitsfall. Laut Gutachten des IGES Instituts kommt der Bund jedoch seinen Ausgleichsverpflichtungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht nach. Die Ausgaben der GKV lagen demnach 9,2 Mrd. Euro über den vom Bund gezahlten Beiträge.

Das Gutachten untersuchte die Deckungsquote von Einnahmen und Ausgaben der GKV für hilfebedürftige erwerbsfähige Personen im Jahr 2022 und zeigt im Ergebnis, dass Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dadurch den Bundeshaushalt entlasten.

Systematische Unterfinanzierung auf Kosten der Beitragszahlenden

„Durch diese systematische Unterfinanzierung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr Milliardenbeträge verloren“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Allein im Jahr 2022 haben die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen den Bundeshaushalt so mit 9,2 Milliarden Euro entlastet. Und diese jährliche Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden dürfte in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund der steigenden Zahl der Leistungsbeziehenden sogar noch höher liegen. Hier spart der Bund zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einer ausreichenden Finanzierung der von den gesetzlichen Krankenkassen zu gewährenden gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden hätten wir zu Jahresbeginn über Beitragssatzsenkungen sprechen können, statt Beitragssatzerhöhungen umsetzen zu müssen.“

Der Bund begleicht nicht mal die Hälfte der tatsächlichen Kosten

„Insgesamt sind im Jahr 2022 lediglich 39 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, inzwischen Bürgergeld, durch die für diesen Personenkreis gezahlten Beiträge gedeckt gewesen“, so Dr. Richard Ochmann, Projektleiter Gesundheitspolitik am IGES Institut. „Eine kostendeckende Pauschale hätte fast dreimal höher ausfallen müssen – statt der im Jahr 2022 tatsächlich vom Bund gezahlten Monatspauschale von 108,48 Euro hätte diese dann 311,45 Euro betragen.“

Zum Vergleich: Für privat krankenversicherte Bürgergeldbeziehende zahlt der Staat aus Steuermitteln einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von bis zu 421,77 Euro im Monat.

Hintergrund zum Gutachten

Das Gutachten ermittelt, wie umfassend Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II durch Steuermittel gedeckt sind. Es aktualisiert ein Gutachten aus dem Jahr 2017 und entstand im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes. Basis sind Auswertungen von Daten der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie der gesetzlichen Krankenkassen. Demnach ergibt sich für das Jahr 2022 eine Unterfinanzierung der Gesundheitsausgaben von ALG-II-Beziehenden in Höhe von 9,2 Milliarden Euro (2016: 9,6 Milliarden Euro). Das entspricht einer Deckungsquote von 39 Prozent. Eine kostendeckende monatliche Beitragspauschale des Bundes für diese Versichertengruppe – jetzt Bürgergeldbeziehende - hätte 311,45 Euro betragen, tatsächlich waren es im Jahr 2022 nur 108,48 Euro.

GKV-Spitzenverband