Adressänderung an Rentenversicherung

Adressänderungen müssen der Deutschen Rentenversicherung Bund mitgeteilt werden. Nur soweit die aktuelle Anschrift vorliegt, kann auch die Rente ausgezahlt werden. Kann der Renten Service die neue Adresse nicht ermitteln, wird die Rentenzahlung zunächst eingestellt.

Nach einem Umzug müssen Rentner ihre neue Adresse dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Rentenzahlung stoppt

Der Renten Service benötigt die aktuelle Adresse, um die Rente auszahlen zu können. Teilen Rentner ihre neue Anschrift nicht mit und der Renten Service kann sie nicht herausfinden, stoppt die Rentenzahlung. Sie beginnt erst dann wieder, wenn die Betroffenen sich mit ihrer neuen Anschrift melden. Adressänderungen können Rentner in einer Filiale der Post oder im Internet unter www.rentenservice.com vornehmen. Der Renten Service der Deutschen Post übernimmt unter anderem die Rentenzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Rente, Rentenversicherung