Bald gesetzliche Lösung gegen Ärztekorruption in Sicht?
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sagte am 17.1.2013 beim Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft in Berlin, dass es künftig Ermittlungen geben soll. Ärzte dürften nicht dem Wohl eines bestimmten Unternehmens verpflichtet sein. Auch wenn es nur wenige Fälle von Korruption seien, müsse dagegen etwas getan werden. Allerdings brauche es noch Zeit, mögliche neue Regeln zu prüfen.
Bislang ist Korruption nicht strafbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor einem halben Jahr entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist. Nehmen Ärzte Zuwendungen an, z. B. für die Verordnung bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel, können sie also nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden.
Der Ruf, diese Gesetzeslücke zu schließen, war zuletzt lauter geworden. Staatsanwälte und Kassenermittler hatten von einer Bandbreite von Fällen in dem Bereich berichtet.
Schon heute dürfen Ärzte laut den Berufsordnungen der Ärztekammern keine Vorteile annehmen. Unter anderem drohen dann Geldbußen. Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen Jahren fast 1.000 Verfahren gegen Mediziner ein.
Bericht der Kassen zu Betrugsfällen liegt unter Verschluss
Laut FAZ v. 18.1.2013 haben die gesetzlichen Krankenkassen 2010 und 2011 rund 53.000 Fälle von Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern oder anderen Geschäftspartnern registriert - meist Abrechnungsbetrug. In 2.600 Fällen ermittelte demnach die Staatsanwaltschaft. Das gehe aus einem Bericht des GKV-Spitzenverband hervor, den das Gesundheitsministerium unter Verschluss halte. Die Krankenkassen hätten Schadenersatzforderungen von insgesamt 41 Mio. EUR durchgesetzt.
Härtere Strafen sollen schnell kommen
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), dringt auf eine baldige Gesetzesverschärfung. «Noch in diesem Monat muss etwas passieren, sonst wird es schwierig, strengere Gesetze noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen», sagte Zöller am 18.1.2013 der Presse. Korrupten Medizinern müsse die Zulassung entzogen werden können. Verstöße sollten künftig als Straftat gelten und Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein können.
Umsetzung schärferer Gesetze wird schwierig
Im Gesundheitsministerium wird derzeit geprüft, ob das Sozialgesetzbuch geändert werden soll. Passgenaue Änderungen gelten aber nicht als einfach.
Bahr sagte, Ärzte sollten auch künftig nicht als Angestellte der Krankenkassen gelten dürfen. Für angestellte Ärzte gibt es schon heute andere Regeln als für die freiberuflichen Praxisärzte.
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