Ärztliche Behandlung: Vergütung für Dialyse neu geregelt

Ärzte und Krankenkassen nehmen Verantwortung für Dialyse-Patienten ernst. KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich bei der Dialyse. In 2 Stufen werden die Sachkostenpauschalen für Dialysen abgesenkt und die ärztlichen Vergütungen erhöht.

Der Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) beschloss am 20.3.2013, dass die Dialysesachkostenpauschalen durch eine mengenabhängige Abstaffelung zum 1.7.2013 sinken, um die Bewertung besser an die tatsächlich entstehenden Kosten anzupassen. Darüber hinaus werden in Abhängigkeit des Alters der Patienten Zuschläge zu den Pauschalen gewährt.

„Der gemeinsam mit den Krankenkassen gefällte Beschluss ist ein verantwortungsbewusster Kompromiss“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, am 20.3.2013 in Berlin. „Wir haben gemeinsam Verantwortung für die Patienten übernommen“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands.

Dialysekosten gedeckt? Dann kommt Stufe 2

Eine 2. Abstufung zum 1.1.2015 folgt ausschließlich dann, wenn KBV und GKV-Spitzenverband gemeinsam feststellen, dass damit auch weiterhin eine ausreichende Kostendeckung bei Durchführung der Dialyse gegeben sein wird. Im Gegenzug werden die ärztlichen Betreuungsleistungen ab dem 1.7.2013 höher vergütet.

Außerdem vereinbarten beide Seiten, ärztliche Präventivmaßnahmen für noch nicht dialysepflichtige Patienten zu stärken, um somit den Zeitpunkt des Dialysebeginns zu verschieben.

Ausnahmen und weitere Pläne bei der Dialyse

Von dem Abstufungsverfahren ausgenommen sind unter anderem Heim- und Feriendialysen, besonders aufwendige Dialyseverfahren sowie die Kinderdialyse. Sie soll durch eine Neubewertung der Leistungen ab dem 1.7.2013 besser vergütet werden. KBV und GKV-Spitzenverband planen außerdem, die Kostenpauschalen jährlich zu überprüfen, um auf Kostensteigerungen in den nächsten Jahren reagieren zu können.

GKV-Spitzenverband / KBZ

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