Neue Möglichkeit für Beamte: Anspruch auf Altersgeld
Der Bundestag verabschiedete am 18.4.2013 eine entsprechende Reform. Das Altersgeld ist eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Betroffenen oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist.
Bisherige Regelung
Wer sein Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat vorzeitig beendet, verliert seine Pensionsansprüche. Stattdessen zahlt der bisherige Dienstherr eine größere Summe, um die Betroffenen für die bisherigen Beschäftigungsjahre nachträglich bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Vor allem für Spitzenverdiener ist dies allerdings mit Einbußen verbunden, weil die Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze nachgezahlt werden.
Neue Regelung
Anstelle der Nachversicherung gibt es deshalb künftig die Möglichkeit, vom bisherigen Dienstherrn ein Altersgeld zu verlangen. Der Anspruch auf Altersgeld entsteht mit Ablauf des Tages der Beendigung des Beamtenverhältnisses und ruht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht ist. Die Höhe bemisst sich an den zuletzt erhaltenen Bezügen und der geleisteten Dienstzeit. Rentenrechtliche Nachteile beim Wechsel in die Privatwirtschaft sollen so vermieden werden.
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