Arbeitnehmer sind beim Betriebssport unfallversichert

Arbeitnehmer sind beim Betriebssport gegen Unfälle gesetzlich versichert.

Doch nicht nur die sportliche Betätigung als solches ist versichert. Der Schutz greift bereits dann, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zum Sport verunglückt. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.

Allerdings ist nicht jede gemeinsame sportliche Betätigung von Kollegen als Betriebssport anerkannt.

Was gilt als Betriebssport?

Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn

  • der Sport regelmäßig gemeinsam getrieben wird,
  • er zum Ausgleich von einseitigen körperlichen, geistigen oder seelischen Belastungen bei der Arbeit dient und
  • ein organisatorischer Bezug zum Unternehmen besteht.

Grenzen des Versicherungsschutzes

Um sicherzugehen, dass eine gemeinsame sportliche Betätigung als Betriebssport gilt, sollten die Mitarbeiter die Zustimmung der Geschäftsführung einholen.

Nicht versichert ist grundsätzlich die Teilnahme von Mitarbeitern einer Firma bei Sportveranstaltungen mit Wettkampfcharakter wie einem Marathon.

dpa