DMP Typ-1-Diabetes: Disease-Management-Programme

Derzeit sind ca. 225.000 gesetzlich krankenversicherte Patienten in ein Disease-Management-Programme (DMP) für Typ-1-Diabetes eingeschrieben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.1.2020 die bundesweit geltenden Anforderungen an DMPs für mit Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert. 

Beim Diabetes mellitus Typ 1 handelt es sich um eine chronische Stoffwechselerkrankung, bei der der Körper kein oder zu wenig Insulin produziert. Die Überzuckerung des Körpers kann – sofern sie nicht oder nicht ausreichend behandelt wird – schwerwiegende kurz- und langfristige gesundheitliche Folgen haben, beispielsweise Erblindung oder Nierenversagen. Der Typ-1- Diabetes beginnt meist in der Kindheit, der Jugend oder im jungen Erwachsenenalter. In Deutschland haben derzeit etwa 300.000 Menschen einen Typ-1-Diabetes, darunter etwa 30.000 Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre.

DMP Diabetes mellitus Typ 1: Aktualisierung

Die vorgenommene Aktualisierung des DMP Diabetes mellitus Typ 1 betrifft beispielsweise die individuelle Therapieplanung, deren Ziel insbesondere die Einstellung auf einen „normnahen“ Glukosewert und die Vermeidung von Unter- und Überzuckerung ist. Bei Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 1 sollte ein HbA1c-Wert ≤ 7,5 % (≤ 58 mmol/mol) angestrebt werden, solange keine problematischen Unterzuckerungen auftreten. Bei der Insulintherapie wird auf die Empfehlung, vorrangig Human-Insulin (statt Insulin-Analoga) zu verwenden, verzichtet. Neben der intensivierten Insulin-Therapie (ICT) mittels manueller Injektionstherapie (Pentherapie) ist nun auch die kontinuierliche subkutane Insulininfusion (CSII/Pumpentherapie) als Behandlungsstandard definiert. Hinsichtlich der Empfehlungen zum Lebensstil wurden neben Tabakkonsum weitere Risiken (Alkoholkonsum, Unterzuckerung im Alltag) aufgenommen, die von besonderer Bedeutung für die Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 sind. Zudem wurde ergänzt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine kontinuierliche Glukosemessung mit Hilfe von sogenannten rtCGM-Systemen möglich ist. Angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Typ-1-Diabetes gleichzeitig eine autoimmune Schilddrüsenerkrankung oder eine Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) besteht, wurde das DMP um dahingehende diagnostische Handlungsempfehlungen ergänzt.

DMP Typ-1-Diabetes: Grundlage der Aktualisierung

Wissenschaftliche Entscheidungsgrundlage des G-BA für die nun vorgenommene Aktualisierung war die Leitlinienrecherche des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Anforderungen an DMP zum Typ-1-Diabetes sind vom G-BA zuletzt im Jahr 2014 umfassend überarbeitet worden. Die laufenden DMP-Verträge müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Inkrafttreten der neuen Anforderungen an DMP Diabetes mellitus Typ 1

Der G-BA legt den Beschluss – der auch die Dokumentation für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 betrifft – dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die neuen Anforderungen an das DMP Diabetes mellitus Typ 1 am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.


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