Gefängnis und Berufsverbot für Zahnarzt nach Zahn-OP
Der Zahnarzt hatte einem Mann zuvor 20 Zähne zu Unrecht gezogen. Dann waren bei einer Patientin überraschend 7 Zähne weg. Das Landgericht Stendal setzte der Arbeit eines Zahnarztes aus Sachsen-Anhalt nun vorerst ein Ende: Der 42-Jährige wurde am 22.5.2013 der Körperverletzung schuldig gesprochen. Er wurde zu 14 Monaten Gefängnis und einem 2-jährigen Berufsverbot verurteilt. Grund für die hohe Strafe war, dass die neue Tat in der Bewährungszeit verübt wurde.
Zahn-OP für 4 Zähne geplant - dann fehlten 7 mehr
Der Mann hatte einer Patientin 2010 insgesamt 11 Zähne gezogen. Die Frau habe bei der Operation unter Vollnarkose aber nur mit maximal 4 entfernten Zähnen rechnen müssen, entschied das Gericht. In das Urteil rechnete die Kammer auch eine frühere Geldstrafe wegen Abrechnungsbetrugs ein.
Patientin war nicht korrekt aufgeklärt worden
«Jeder Zahnarzt begeht ständig Körperverletzung», sagte der Vorsitzende Richter Gundolf Rüge. Dies sei aber nicht strafbar, wenn die Zustimmung des korrekt aufgeklärten Patienten vorliege. Im verhandelten Fall habe der Arzt aber selbst vor der Operation nicht Bescheid gewusst und auf notwendige weitere Untersuchungen verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Zahnarzt in ihrem Plädoyer vorgeworfen, «ins Blaue hinein» operiert zu haben.
Zahnarzt darf vorerst weiterpraktizieren
Das Urteil nahm der Angeklagte sichtlich getroffen auf. Sein Verteidiger kündigte an, eine Revision zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Bis zur Rechtskraft könne der Mann aber weiter als Zahnarzt praktizieren, sagte die Staatsanwältin. Auch ein getrenntes Verfahren vor den Verwaltungsgerichten über den Entzug der Zulassung ist noch nicht letztinstanzlich entschieden.
Motiv des Zahnarztes unklar - Ging es um nur um Geld?
Der Zahnarzt selbst erklärte in der Verhandlung, aus seiner ersten Verurteilung gelernt zu haben. Er dokumentiere seine Befunde nun genauer. Zustimmungen seiner Patienten wolle er zudem künftig auf Video festhalten, weil das Gericht seine Unterlagen angezweifelt habe.
Bei der Behandlung ging es um viel Geld: Die Patientin zahlte einmal 3.000 EUR, später noch einmal mehr als 11.000 EUR. Zahnärzte können mit dem Ziehen von Zähnen und anschließendem Ersatz teils mehr verdienen als mit der Rettung von Zähnen. Das komme aber auf den Einzelfall an, so die Kassenärztliche Vereinigung.
Angeklagter zeigt keine Reue
Der Vorsitzende Richter Rüge kritisierte bei der Verkündung des Urteils, dass der Angeklagte wenig zur Aufklärung beigetragen habe. «Das Gesamtgeschehen ist sehr eigentümlich.» Mehrfach seien Dokumente erst später aufgetaucht. Auch wenn er keine Fälschungen unterstelle: «Das lässt einen fassungslos zurück.» Ein Angeklagter, der zur Aufklärung beitragen wolle, verhalte sich anders.
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