Genehmigung der Gehälter von Kassenchefs

Union und FDP wünschen eine bessere Kontrolle der Gehälter von Kassenchefs und Verbandsoberen im Gesundheitssystem. Eine Rechtsaufsicht soll deren Verträgen zunächst zustimmen, bevor diese dann tatsächlich in Kraft treten können.

Dies sieht ein Entwurf von Union und FDP vor, für den das Gesundheitsministerium Formulierungshilfe leistetet. Entsprechendes bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums.

Betroffener Personenkreis

Die neue Regelung zielt auf Vorstände der Krankenkassen, auf die Chefs der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Bund und Ländern sowie auf die Vorsitzenden des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss sind betroffen. Rechtsaufsicht sind Bundesgesundheitsministerium, Bundesversicherungsamt und Länder.

Gehalt des Gesundheitsministers übersteigt das der Bundeskanzlerin

Anlass für die Initiative waren Streitigkeiten um die Vertragsverlängerung für den Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, im vergangenen Jahr. Köhler hatte zunächst ein Jahresgehalt von 350.000 EUR im Jahr ausgehandelt. Nachdem Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Höhe moniert und eine Änderung verlangt hatte, wurde das Jahresgehalt auf 320.000 EUR reduziert; es liegt damit aber immer noch über dem der Bundeskanzlerin.

Bundesrechnungshof kritisiert überhöhte Gehälter

Der Bundesrechnungshof hatte viele Verträge der Kassenvorstände den Angaben zufolge schon 2008 als überhöht kritisiert und Änderungen angemahnt. Die von Schwarz-Gelb geplante Neuregelung soll an die dritte Novelle zum Arzneimittelgesetz angehängt werden, damit sie vor der Sommerpause noch beschlossen werden kann.

dpa

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