Krankenhaus: Bessere Versorgung durch strukturiertes Entlassmanagement
Vom 1.10.2017 an gelten neue, verbindliche Regelungen für ein strukturiertes Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt. Das teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit.
Neues Entlassmanagement soll Übergänge klar regeln
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte: «Bei dem neuen verbindlichen Entlassmanagement zeigt sich, wie gut es für die Patienten ist, wenn alle in der Versorgungskette Hand in Hand arbeiten.» Das Entlassmanagement war lange in der Kritik, weil die Übergänge nicht gut geregelt waren und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Sektoren, Krankenhaus und behandelndem Kassenarzt, nicht richtig funktionierten.
Bisherige Versorgungslücken
Wenn Patienten etwa zum Wochenende entlassen wurden, war es ihnen oft nicht mehr möglich, wie vorgeschrieben, eine Krankschreibung von einem niedergelassenen Arzt zu bekommen. Mit der Folge, dass unter Umständen der Versicherungsschutz aufgehoben war. Auch standen aus der Klinik entlassene Patienten vor allem auf dem Land häufig vor dem Problem, wie sie in ihrem Zustand an die nötigen Medikamente kommen konnten.
Krankenhausärzte können jetzt Arbeitsunfähigkeit feststellen
Nun können Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung im Entlassmanagement bei Bedarf Arzneimittel, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen sowie die Arbeitsunfähigkeit feststellen. Bisher war das nicht der Fall.
Persönliche Arztnummer für Klinikärzte bis 2019
Für Verordnungen gelten die gleichen Maßstäbe wie bei niedergelassenen Ärzten. Auf einer Verordnung werde künftig nicht nur zu erkennen sein, in welchem Krankenhaus sie ausgestellt wurde, sondern auch durch welchen Arzt, so der GKV-Spitzenverband. Dazu soll für alle Klinikärzte bis Anfang 2019 eine persönliche Arztnummer eingeführt werden.
Entlassmanagement: Patienten müssen schriftliches Einverständnis geben
Auf die neuen Regelungen hatten sich im Sommer die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Der voraussichtliche Bedarf für die Anschlussversorgung wird anhand schriftlicher Standards durch ein Krankenhaus-Team mehrerer medizinischer Fachrichtungen festgestellt. Anschlussmaßnahmen sollten frühzeitig eingeleitet und der weiter behandelnde Arzt beziehungsweise die weiterversorgende Einrichtung rechtzeitig informiert werden. Für das Entlassmanagement und die damit verbundene Informationsübermittlung holt das Krankenhaus das schriftliche Einverständnis der Patienten ein.
Verbessertes Entlassmanagement bereits 2015 festgeschrieben
Eine Verbesserung des Entlassmanagements und damit die Schließung der Versorgungslücken war im sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 festgeschrieben worden. Die zuständigen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen haben nun verabredet, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll.
Entlassmanagement aufgrund kürzerer Verweildauer erforderlich
Seit der Abrechnung von Behandlungen im Krankenhaus nach Fallpauschalen, den Diagnosis Related Groups (DRG), steigen die Kosten einer Klinik mit der Länge der Verweildauer eines Patienten. Es besteht also ein Anreiz, Patienten so früh wie möglich zu entlassen. Die durchschnittliche Verweildauer hat sich laut AOK-Bundesverband denn auch seit 1992 fast halbiert: von 13,3 Tagen auf 7,5 Tage in 2013, Tendenz weiter fallend. Und je kürzer die Verweildauer wird, umso wichtiger wird für den Patienten ein gutes Entlassmanagement.
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