Krankenkassen: Keine rasche Reform des Finanzausgleichs

Die Forderung verschiedener Krankenkassen nach einer schneller Reform des Risikostrukturausgleichs hat das Bundesversicherungsamt (BVA) zurückgewiesen.

BVA-Präsident Frank Plate erklärte am 8.3.2016: «Der Risikostrukturausgleich (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie ihn das Bundesversicherungsamt seit 2009 durchführt, ist das richtige Instrument, um Risiken wie Alter, Geschlecht und Krankheit der Versicherten auszugleichen.» Dieser Finanzausgleich schaffe die Grundlage für einen «fairen und funktionsfähigen Wettbewerb».

«Es ist falsch», sagte Plate weiter, «reflexhaft den RSA für jede negative finanzielle Entwicklung einzelner Krankenkassen verantwortlich zu machen und Reformen einzufordern.» Man müsse daher sauber zwischen Ausgaberisiken unterscheiden, für die die Kassen selbst verantwortlich seien, und solchen, die nicht beeinflussbar seien.

"RSA-Allianz" fordert Reform des Risikostrukturausgleichs

Einige Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen hatten sich in der vergangenen Woche zu einer RSA-Allianz zusammengeschlossen und eine rasche Finanzreform gefordert. Sie sehen insbesondere die AOKen durch das jetzige System bevorteilt.

Der BVA-Präsident erklärte jetzt: «Eine Betrachtung nach Kassenarten führt in die Irre. Die finanzielle Situation stellt sich auch zwischen den einzelnen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen und Innungskrankenkassen durchaus unterschiedlich dar.» Plate unterstrich aber auch das Interesse des BVA an einem konstruktiven, fachlichen Dialog mit den Krankenkassen.

dpa