Rekord-Schadenersatz für Behandlungsfehler
Das Bonner Landgericht (LG) bestätigte am 13.2.2013, dass 2 Klinikärzte und eine Klinik im Bonner Raum zur Zahlung von 400.000 EUR Schmerzensgeld an den schwerbehinderten Jungen verurteilt habe. Daneben haften sie für sämtliche Schäden, die dem Jungen wegen seiner schweren körperlichen und geistigen Behinderung im Lauf seines Lebens entstehen werden. Der Schaden kann noch nicht genau beziffert werden, geht aber voraussichtlich in die Millionen.
Fehlbehandlung während der Entbindung
Die Ärzte hatten der Mutter bei der Geburt des Kindes ein Mittel zur Wehenbeschleunigung verabreicht. Das Medikament hätte in keinem Fall gegeben werden dürfen. Die Medikamentengabe habe einen gefährlichen Abfall der Herztöne des Ungeborenen ausgelöst.
Behandlungsleitlinien wurden nicht beachtet
Laut Gericht hätten die Ärzte dann zu lange gezögert, bis eine Not-Operation eingeleitet wurde; erst 35 Minuten nach dem die Herztöne abgefallen waren, sei eingegriffen worden. Nach einer Leitlinie der Ärztekammer müsste in einem solchen Notfall spätestens nach 20 Minuten ein Kaiserschnitt vorgenommen werden. Durch den Behandlungsfehler war das Kind zu lange nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt und habe einen irreparablen Hirnschaden erlitten.
Gutachter bestätigen Behandlungsfehler
Bereits nach der Geburt war vom medizinischen Dienst der Krankenkasse die Behandlung als "in nicht nachvollziehbarer Weise therapiefehlerhaft" bezeichnet worden. Trotzdem hatten die Beklagten eine gütliche Einigung bis zuletzt abgelehnt und bestritten, Behandlungsfehler begangen zu haben.
Das Urteil des LG Bonn ist noch nicht rechtskräftig.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.026
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
2.126
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.820
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.615
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
1.545
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.497
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
1.314
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.146
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
1.062
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.018
-
Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung 2025
19.12.2024
-
Reformbedarf in der Notfallversorgung
17.12.2024
-
Verbesserte Versorgung für Patienten mit Long-COVID ab 2025
16.12.2024
-
Rechtsreferendar ist auf Rückweg von einer Lehrveranstaltung gesetzlich unfallversichert
13.12.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei vorbereitender Teilnahme an Voltigierstunde
10.12.2024
-
Finanzentwicklung der GKV im Jahr 2024
09.12.2024
-
Mehr Menschen suchen Hilfe bei psychischen Erkrankungen
05.12.2024
-
Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
05.12.2024
-
Steigende Arzneimittelausgaben belasten das GKV-System
04.12.2024
-
Gesundheitsförderung wieder auf Vor-Corona-Niveau
02.12.2024