Patientenrechtegesetz vom Bundestag verabschiedet
Das Gesetz stelle niemanden an den Pranger und nehme alle Beteiligte ausgewogen in die Pflicht, sagte der Bundespatientenbeauftragte, Wolfgang Zöller (CSU). Die Opposition kritisierte das Gesetz hingegen als völlig unzureichend. Sie sprach von einem «Ärzteschutzprogramm» und bemängelte das Fehlen eines Entschädigungsfonds.
Patienten umfassend und verständlich aufklären
Nach jahrelangen Debatten werden die Patientenrechte erstmals in einem einzigen Gesetz gebündelt. Patienten müssen dem Entwurf zufolge verständlich und umfassend über Behandlungen und Diagnosen informiert werden - auch über die Risiken sowie über mögliche Fehler. Dazu dient ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerter Behandlungsvertrag. Ein persönliches Gespräch ist für die Ärzte Pflicht. Die Patienten erhalten zudem ein Recht auf vollständige Akteneinsicht.
Beim Durchsetzen von Ansprüchen müssen Kassen unterstützen
Bei groben Fehlern muss der Arzt fortan beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat. Bisher war dies nur aufgrund von Urteilen gängige Praxis. Krankenkassen müssen die Patienten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen, etwa mit einem Gutachten.
17.000 Menschen sterben wegen Fehlern und Problemen im Behandlungsverlauf
Nach unterschiedlichen Studien sterben allein in den Krankenhäusern jedes Jahr mindestens 17.000 Menschen wegen Fehlern und Problemen im Behandlungsverlauf. Insgesamt werden Hunderttausende Kranke jedes Jahr Opfer von Fehlern in Klinik und Praxis. Ihr Recht vor Gericht einzuklagen, ist für die Patienten aber meist langwierig und schwierig.
Kritik: Härtefallfond nicht eingeplant
Nach Ansicht der Opposition wird sich daran auch durch das neue Gesetz wenig ändern. SPD, Linke und Grüne forderten im Bundestag weitergehende Erleichterungen für die Patienten beim Nachweis von Behandlungsfehlern. Kritik übte auch die Deutsche Hospiz Stiftung. Der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, beklagte: «Dass jetzt nicht einmal der Härtefallfonds kommt, ist ein Armutszeugnis.» Aus einem solchen Fonds hätten Patienten Geld bekommen können, wenn die Klärung nach möglichen Ärztefehlern schwierig ist.
Werden Fristen nicht eingehalten, gilt die Leistung als genehmigt
Der Patient soll aber nicht nur gegenüber dem Arzt mehr Rechte bekommen, sondern auch gegenüber seiner Krankenkasse. Die Versicherer müssen künftig innerhalb von 3 Wochen über Anträge auf bestimmte Behandlungen entscheiden, binnen 5 Wochen, wenn erst ein Gutachten eingeholt wird. Andernfalls gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt, außer die Kasse teilt einen triftigen Grund mit.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.390
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
2.788
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.996
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
1.928
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.909
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf steigt 2025 nicht
1.799
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.650
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.306
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.090
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.071
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
22.11.2024
-
Krankenkasse muss Ausbildungskosten für Therapiehund nicht übernehmen
20.11.2024
-
Patientenversorgung trotz Leistungsverbot gesichert
14.11.2024
-
Klinik-Atlas aktualisiert und erweitert
13.11.2024
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
08.11.2024
-
Aufstiegs-BAföG als Fördermöglichkeit für berufliche Weiterqualifizierung
06.11.2024
-
Steigende Durchschnittslöhne in der Pflege
04.11.2024
-
Unterschiedliche Methoden bei Kinderwunschbehandlung sind getrennt zu bewerten
31.10.2024
-
Antragstellung und Kenntnis im Sozialhilferecht
29.10.2024
-
Elektronische Patientenakte stößt kaum auf Widerspruch
28.10.2024