Prävention: Beitragsbonus für betriebliche Prävention

Unternehmen und Arbeitnehmer sollen für betriebliche Gesundheitsprävention mit einem Beitragsbonus in der gesetzlichen Krankenversicherung belohnt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Gesetz entworfen, das das Engagement für betriebliche Prävention fördern soll. Der Beitragsbonus solle über Gruppentarife abgewickelt werden, die unter Einbeziehung des Betriebsrates vereinbart werden sollen. Das BMG gehe von möglichen Mehrkosten von bis zu 180 Mio. EUR für die gesetzliche Krankenversicherung aus.

Höhere Präventionsausgaben

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen verpflichtet werden, ihre Präventionsausgaben von 3,01 EUR auf mindestens 6 EUR im Jahr zu erhöhen. Davon sollen 2 EUR in die betriebliche Prävention fließen.

Mehr Leistungen für stark belastete Versicherte

Vorgesehen sei auch eine Ausweitung des Kuranspruchs von Versicherten mit besonderer beruflicher oder familiärer Belastung. Dabei gehe es etwa um Schichtarbeiter oder Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen. Sie sollen künftig auch "für wohnortferne Angebote in anerkannten Kurorten" Kassenzuschüsse erhalten. Dafür kalkuliere das Bundesgesundheitsministerium Mehrausgaben von bis zu 20 Mio. EUR.

dpa