Praxisgebühr: Wegfall Praxisgebühr macht Überweisungen nicht über

Seit 1.1.2013 muss beim Arztbesuch keine Praxisgebühr mehr bezahlt werden. Es empfiehlt sich trotzdem, zuerst beim Hausarzt eine Überweisung zu holen - teilweise ist dies sogar Pflicht.

Seit Anfang des Jahres entfällt für Patienten die Zahlung der Praxisgebühr. Dies könnte nun dazu führen, dass künftig vermehrt Fachärzte direkt aufgesucht werden, ohne sich vorher überweisen zu lassen. Auch ein mehrfacher Arztwechsel scheint leichter, da die "erzieherische Hemmschwelle" der 10 EUR-Gebühr nicht mehr wirkt.

Es gibt noch eine Überweisungspflicht

Die BARMER GEK weist darauf hin, dass für die Untersuchung bei bestimmten Fachärzten dennoch weiterhin eine Überweisung des Hausarztes notwendig ist. Dazu gehören unter anderem Anästhesisten oder Radiologen. Soll z. B. eine Sonographie, eine Magnetresonanztomographie (MRT), eine Computertomographie (CT) oder andere Untersuchungen, die der Diagnostik dienen, angefertigt werden, muss dies durch eine Überweisung veranlasst werden.

Auch medizinische Gründe sprechen für die Überweisung

Auch aus medizinischer Sicht empfiehlt es sich, möglichst zuerst den Hausarzt aufzusuchen. Dieser koordiniert die Untersuchungen und erfährt auf kurzem Weg die Ergebnisse. Damit hat er den besten Überblick über Diagnosen, Krankheitsverlauf und Medikamentengaben. Er kann also auch einschreiten, wenn sich Medikamente gegenseitig beeinflussen, mehrere Fachärzte dasselbe oder Ähnliches verschreiben.

Genereller Anspruch auf freie Arztwahl

Selbstverständlich kann jeder Patient bestimmte Fachärzte auch ohne Überweisung aufsuchen. Nach wie vor kann z. B. eine Frau selbst entscheiden, wann sie zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung geht oder wann man einen Augenarzt benötigt. Sie muss dafür nicht zwingend zunächst zum Hausarzt, um sich überweisen zu lassen. Es gilt das Recht auf freie Arztwahl.

BARMER GEK

Schlagworte zum Thema:  Praxisgebühr, Überweisung, Vorsorgeuntersuchung