Regelleistungen: Vorsorge auch für ältere Jugendliche verankern

Gröhe will die Vorsorge bei Grundschülern und Teenagern ausweiten. Hierfür sollen bis zu drei neue Vorsorgeuntersuchungen zu Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden.

Grundschüler und Teenager sollen künftig nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) regelmäßig zur Vorsorge beim Kinderarzt gehen. Er will deshalb das Untersuchungsprogramm für Kinder und Jugendliche ausweiten.

Neue Vorsorgeuntersuchungen als Regelleistungen der Krankenkassen

Dazu sollen bis zu drei neue Vorsorgeuntersuchungen zu Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden - die «U 10» und die «U 11» für Grundschüler sowie die «J 2» für Jugendliche. «Wir wollen, dass die bewährten U- und J- Untersuchungen beim Kinder- oder Hausarzt künftig bis zum 18. Lebensjahr regelmäßig möglich sind», sagte Gröhe einer Zeitung.

Lücken bei derzeitigen Kassenleistungen

Die Weichen für ein gesundes Leben würden im Kindes- und Jugendalter gestellt. «Deshalb ist es wichtig, dass auch die Früherkennung von gesundheitlichen Risiken schon bei den Kleinsten beginnt und in allen Altersgruppen gestärkt wird», sagte Gröhe. Bislang sind nur die Vorschulalter-Untersuchungen («U 1» bis «U 9») und die Untersuchung «J 1» für 12- bis 14-Jährige gesetzliche Kassenleistungen. Im Grundschulalter und im späteren Teenager-Alter klafft dagegen eine Lücke: Zwar übernehmen immer mehr Kassen freiwillig die Kosten für die «U 10», die «U 11» und die «J 2» - doch laut Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte gehen nach wie vor etliche Familien leer aus.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Vorsorgeuntersuchung, Krankenkasse