Reha-Antrag: Reha abgelehnt, Eilantrag beim SG kann helfen

Wenn der Termin für die Reha bereits fest steht, der Reha-Träger aber die Kostenübernahme ablehnt, kann ein Eilantrag beim Sozialgericht helfen. Der Reha-Antrag muss dafür aber bereits gut begründet werden.

Allerdings sollte sich die Rechtmäßigkeit des Anspruchs dann aus dem Antrag heraus ergeben. Wird erst noch ein separates Gutachten nötig, habe ein Eilantrag kaum Aussicht auf Erfolg. Der Grund: Das nimmt zu viel Zeit in Anspruch.

Gute Begründung des Reha-Antrags nötig
Um solchen Ärger von vornherein zu vermeiden, sollte bereits der Reha-Antrag gut begründet werden.

Ein Beispiel: Schlaganfallpatienten sollten darauf hinweisen, dass eine Reha möglicherweise ihre Pflegebedürftigkeit mildern kann. Denn dass der Antragsteller durch eine Reha in die Lage versetzt wird, in der eigenen Wohnung zu verbleiben, kann ein wichtiges Argument für die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme sein.
In der Praxis würden solche wichtigen Punkte aber oft zurückgehalten, um sie bei einem möglichen Widerspruch zu verwenden. Diese Strategie kann aber den Erfolg eines Eilantrages gefährden.
Grundsätzlich gilt: Wird ein Antrag abgelehnt, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Antragsteller hätten auch ein Recht auf Akteneinsicht. So könnten sie etwa die Gutachten der medizinischen Sachverständigen des Trägers einsehen. Mit seinem Arzt kann man dann gemeinsam prüfen, wie die dort angeführten Gründe entkräftet werden können.

dpa

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