Aufstockung von Mini-Renten durch neue Lebensleistungsrente
Die Renten von Geringverdienern, die auch nach 40 Beitragsjahren und privater Zusatzvorsorge noch unter der Grundsicherung liegen, sollen künftig aus Steuermitteln aufgestockt werden. Allerdings handelt es sich nach Angaben aus der Koalition nur um einen geringen Betrag, mit dem die Rente dann etwa 10 bis 15 EUR über der Grundsicherung von durchschnittlich 688 EUR liegen dürfte. Erreicht werden damit nach Schätzungen aus Koalitionskreisen nur etwa 2 % der Geringverdiener - was die Kosten für den Finanzminister stark beschränkt.
Zuschussrente heißt jetzt Lebensleistungsrente
Wie erwartet bekam das Konzept gegen Altersarmut einen anderen Namen: Der von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Entwurf für eine aus Steuer- und Beitragsgeldern finanzierte Zuschussrente von maximal 850 EUR wurde abgeändert und heißt nun «Lebensleistungsrente». Die Hürden zur Zuschussrente waren allerdings niedriger als in dem neuen Konzept.
Ein Sprecher von der Leyens zeigte sich mit der Vereinbarung zufrieden: «Das Bundesarbeitsministerium begrüßt das Ergebnis der Koalitionsrunde. Der bereits seit August in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf kann zügig angepasst und noch in diesem Monat ins Kabinett gebracht werden.»
Mit der Lebensleistungsrente gegen Altersarmut
Nach den Worten von CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe soll die «Lebensleistungsrente» dabei helfen, dauerhaft Altersarmut zu verhindern. «Wir denken an Leistungsverbesserungen insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, für Erwerbsgeminderte und solche, die in Pflege oder Erziehung von Kindern wichtige Leistungen erbracht haben.»
Gröhe sagte nach der Sitzung, «wir werden nicht mehr das Phänomen haben, dass eine private Altersversorgung sozusagen völlig aufgefressen wird durch den Empfang der Grundsicherung. Dadurch ergibt sich eine wesentliche Verbesserung für einen vergleichsweise geringen Beitrag.»
Noch strittig: Bewertung von Kindererziehungszeiten
Noch keine Einigkeit erzielten die Koalitionsspitzen über eine bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten von Frauen, die ihre Kinder vor 1992 bekamen. Dazu wurde lediglich ein Prüfauftrag erteilt. Wie es hieß, habe man im Wahljahr eine Diskussion vermeiden wollen, bei welchen Jahrgängen die Grenze gezogen werden müsse. Finanziell undenkbar sei, alle Mütter - also auch die jetzigen Rentnerinnen - rückwirkend besserzustellen.
Rückwirkende Anerkennung von Kindererziehungszeiten wird zu teuer
Bislang erhalten Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, dafür einen zusätzlichen Rentenpunkt - das sind 28 EUR pro Monat. Müttern, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, erhalten 3 Rentenpunkte gutgeschrieben. Eine Angleichung der Leistungen käme je nach Ausgestaltung sehr teuer.
Würden die bislang benachteiligten Frauen künftig 2 Rentenpunkte - also 56 EUR - bekommen, kostete dies 2015 schätzungsweise 800 Mio. EUR, sofern nur Neurentnerinnen bedacht würden. Wird die Regelung auch auf Frauen übertragen, die schon in Rente sind - also auf alle Betroffenen, wären es bereits 6,6 Mrd. EUR. Ein halber Rentenpunkt zusätzlich wäre umgekehrt nur halb so teuer.
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