Schwerbehindertenausweis: Wer ihn bekommt und was man davon hat
Offiziell gibt es 7,6 Millionen Schwerbehinderte in Deutschland. Es dürften aber deutlich mehr sein. Denn viele Menschen sind schwerbehindert und wissen es nicht. Ihnen ist nicht bekannt, dass auch chronische Krankheiten wie Bluthochdruck, Bronchialasthma, Tinnitus oder Rheuma unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwerbehinderung darstellen. Damit entgehen den Betroffenen Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.
Ab wann gilt man als behindert?
«Das ist im Sozialrecht definiert», sagt Cornelia Jurrmann vom Sozialverband VdK. Eine Behinderung liegt vor, wenn jemand eine oder mehrere Beeinträchtigungen hat, die länger als sechs Monate anhalten. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss beeinträchtigt sein. Die Schwere wird durch den Grad der Behinderung (GdB) beziehungsweise den Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ausgedrückt. Details regelt die Versorgungsmedizin-Verordnung.
Schwerbehinderung ab Grad der Behinderung 50
Diese Verordnung wird auch GdS-Tabelle genannt. GdB und GdS sind gestaffelt in Zehner-Einheiten und können zwischen 20 und 100 betragen. «Jemand gilt als schwerbehindert, wenn der GdB 50 und mehr beträgt», sagt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele.
Jede Krankheit kann einen GdB begründen
Beispiel: Eine schwere Verlaufsform von Migräne mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen kann einen GdB von 50 bis 60 begründen - der Betroffene ist also schwerbehindert. Bei einer chronischen Harnblasenentzündung und einer Schrumpfblase liegt der GdB zwischen 50 und 70. Wurde bei einer Frau ein bösartiger Brustdrüsentumor entfernt, hat sie zumindest in den ersten fünf Jahren - so lange wird abgewartet, ob die Patientin geheilt ist - einen GdB von mindestens 50. Auch Menschen mit stark ausgeprägter Akne haben mitunter einen GdB von 50. Im Prinzip kann jede Krankheit, ob nun körperlicher oder psychischer Art, einen GdB begründen.
Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, dann kann der GdB steigen. «Dabei wird vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen und geprüft, ob dieser durch die anderen Beeinträchtigungen erhöht wird oder nicht», erläutert Bentele.
Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Wer eine Schwerbehinderung feststellen lassen will, muss einen Antrag beim Versorgungsamt seiner Gemeinde stellen. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem man um die «Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft» bittet.
Antrag: Beeinträchtigung der Krankheit auf den eigenen Alltag
Daraufhin bekommt der Antragsteller ein Formular zugeschickt, das ausgefüllt werden muss. «Wichtig ist hierbei, dass der Antragsteller seine persönliche Betroffenheit deutlich macht», erklärt die Düsseldorfer Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Regine Windirsch. Er muss genau beschreiben, inwiefern die Krankheit den eigenen Alltag beeinträchtigt. Hat jemand zum Beispiel eine Depression, dann sollte er erwähnen, dass er sich etwa morgens kaum motivieren kann aufzustehen. «Hilfreich kann sein, einen selbst verfassten Tagesablauf beizufügen», erklärt Jurrmann.
Ärztliche Unterlagen dem Antrag beifügen
Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sollten alle ärztlichen Unterlagen, die sich auf die Gesundheitsstörung beziehen, dem Antrag beigefügt werden. Das Amt prüft den Antrag und stellt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad sie hat. Liegt der GdB beziehungsweise GdS bei mindestens 50, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Mit diesem Ausweis können Nachteilsausgleiche und Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Steuerfreibetrag für Menschen mit Behinderung
«Menschen mit Behinderung können einen Steuerfreibetrag geltend machen», erklärt Bentele. Er liegt bei einem GdB zwischen 45 und 50 etwa bei 570 Euro, bei einem GdB zwischen 55 und 60 bei 720 Euro und steigt kontinuierlich weiter - bei einem GdB von 95 bis 100 liegt er bei 1420 Euro. Zudem können Menschen mit Schwerbehinderung mit 62 Jahren in Rente gehen - vorausgesetzt, sie haben mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Bei der Rentenhöhe kann es dann aber zu Kürzungen kommen.
Keine Verpflichtung dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung mitzuteilen
Arbeitnehmer sind übrigens nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber von ihrer Schwerbehinderung zu erzählen. Viele verschweigen es, weil sie befürchten, beruflich benachteiligt zu werden. «Dabei ist in der Regel das Gegenteil der Fall», betont Windirsch. Der Arbeitgeber muss per Gesetz Schwerbehinderte fördern. Ihnen stehen etwa fünf Tage bezahlter zusätzlicher Urlaub im Jahr sowie das Recht zu, Überstunden zu verweigern. Zudem können Schwerbehinderte nicht so ohne weiteres gekündigt werden. Erst muss das Integrationsamt dem zustimmen.
Vergünstigungen außerhalb des Berufslebens
Auch außerhalb des Berufslebens gibt es einige Vergünstigungen. So können etwa mobilitätsbehinderte Menschen billiger oder mitunter auch kostenlos mit Bus und Bahn fahren. Sie haben zudem die Möglichkeit, ihr Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot und auf Behinderten-Parkplätzen zu parken. Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen gibt es oft Preisnachlässe, wenn man einen Schwerbehindertenausweis vorlegt.
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