Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Nutzen wird bezweifelt
Gut die Hälfte der gesetzlich Versicherten zweifelt einer Umfrage zufolge am Nutzen von privat zu zahlenden Leistungen beim Arzt. Die «Individuellen Gesundheitsleistungen» (IGeL) hätten eher keinen Nutzen, meinen 38 Prozent der Befragten. Sie seien auf keinen Fall nutzbringend, sagen weitere 15 Prozent. Dies geht aus einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) hervor.
Individuelle Gesundheitsleistungen ohne Nutzen?
Bei IGeL geht es um Leistungen wie die Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung eines Grünen Stars, professionelle Zahnreinigung, Blutegeltherapie bei Kniearthrose oder die Laser-Behandlung von Krampfadern.
Notwendigkeit von Behandlungen bezweifelt
Zweifel am Nutzen medizinischer Angebote bestehen aber nicht nur bei Selbstzahler-Leistungen. Jeder vierte Befragte (27 Prozent) habe auch den Eindruck, dass ein Arzt manchmal oder auch häufig unnötige Untersuchungen oder Behandlungen empfehle. Trotzdem lasse sich ein Drittel dieser zweifelnden Patienten vom Arzt überzeugen und unterzieht sich der vorgeschlagenen Diagnostik oder Therapie. Dies lasse sich vor allem auf das Vertrauen in die ärztliche Kompetenz zurückführen, auf die Meinung, eine Diagnostik oder Therapie mehr könne nicht schaden, sowie auf die Angst, sich falsch zu entscheiden.
Frank Verheyen, Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) unterstrich, viele der Selbstzahler-Leistungen würden bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen aus Vertretern von Ärzten, Zahnärzten, Kliniken, Krankenkassen und Patientenvertretern, geprüft und abgelehnt.
IGeL-Monitor des MDS
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), der inzwischen vier Jahre existiert, prüfte an die 40 Leistungen auf Nutzen und Schaden. Keines der Angebote sei vollständig positiv bewertet worden. 4 Angebote sind demnach als «tendenziell positiv» eingestuft, 14 als «tendenziell negativ», 3 Leistungen sogar als «negativ». 13 Angebote wurden als «unklar» eingestuft. Nach einer früheren Umfrage im Auftrag der TK hatten sich nur etwa vier von zehn Patienten (39 Prozent) über die Informationen des Arztes hinaus selbst über eine IGeL-Behandlung kundig gemacht.
Anzahl der IGeL-Angebote nicht bekannt
IGeL werden meist vom Arzt angeboten und gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Der Patient muss für sie also privat bezahlen. Wie viele solcher Behandlungen es gibt, lässt sich nicht genau sagen, es werden jedenfalls mehrere hundert angeboten. Nach Angaben des MDS vom vergangenen Jahr sind IGeL zwar zurückgegangen, haben schätzungsweise aber immer noch ein Marktvolumen von mehr als einer Milliarde Euro.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.026
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
2.126
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.820
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.615
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
1.545
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.497
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
1.314
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.146
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
1.062
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.018
-
Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung 2025
19.12.2024
-
Reformbedarf in der Notfallversorgung
17.12.2024
-
Verbesserte Versorgung für Patienten mit Long-COVID ab 2025
16.12.2024
-
Rechtsreferendar ist auf Rückweg von einer Lehrveranstaltung gesetzlich unfallversichert
13.12.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei vorbereitender Teilnahme an Voltigierstunde
10.12.2024
-
Finanzentwicklung der GKV im Jahr 2024
09.12.2024
-
Mehr Menschen suchen Hilfe bei psychischen Erkrankungen
05.12.2024
-
Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
05.12.2024
-
Steigende Arzneimittelausgaben belasten das GKV-System
04.12.2024
-
Gesundheitsförderung wieder auf Vor-Corona-Niveau
02.12.2024