Umsetzung der Flexi-Rente wird konkret

Arbeitnehmer sollen den Übergang vom Berufsleben in die Rente künftig individueller gestalten können. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat den Weg für das Gesetzgebungsverfahren zur Flexi-Rente frei gemacht.

Das bereits im November 2015 ausgehandelte Modell sieht Verbesserungen für Hinzuverdienst bei vorzeitigem Renteneintritt oder längerem Arbeiten vor.

«Win-Win-Situation» für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Koalitionsausschuss entschied am 10.5.2016 neben der Einigung zur Leiharbeit auch, das Gesetzgebungsverfahren für die im November 2015 von einer Koalitionsarbeitsgruppe ausgehandelte Flexi-Rente in Gang zu setzen. Durch die Flexi-Rente entstehe eine «Win-Win-Situation» für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sagte Karl Schiewerling, Arbeitsmarktexperte der CDU. «Wir setzen ein Zeichen, dass sich längeres Arbeiten lohnt.»
«Flexible Übergänge in Rente sind eine Frage sozialer Gerechtigkeit», erklärte die SPD-Arbeitsmarktexpertin Katja Mast. Anstelle der in der CDU geforderten Rente mit 70 werde jetzt das Gesetzgebungsverfahren zu den flexiblen Übergängen gestartet.

Hinzuverdienst neu geregelt

Die Einigung vom November vergangenen Jahres sieht vor, den Umfang der Teilrente künftig stufenlos zu regeln. Bislang konnten die Arbeitnehmer nur zwischen einer Zweidrittel-, einer halben oder einer Eindrittel-Teilrente wählen.
Wie bisher sollen weiter bis zu 450 Euro abzugsfrei hinzuverdient werden können, zusätzlich sollen aber bis zu einer individuellen Obergrenze 40 Prozent des Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet werden, während 60 Prozent unberücksichtigt bleiben. Was über die Obergrenze hinaus dazuverdient wird, wird voll angerechnet.

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung künftig ab 50 Jahren

Um hohe Abschläge bei der Teilrente auszugleichen, sollen Arbeitnehmer künftig bereits ab 50 Jahren freiwillig höhere Beiträge bezahlen können. Dies ist bislang erst ab 55 Jahren möglich. Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation sollen dafür sorgen, dass weniger Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen.

Arbeitgeber werden von Arbeitslosenversicherung befreit

Für Rentner, die wieder arbeiten gehen, müssen die Arbeitgeber auf jeden Fall Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen. Für die Arbeitnehmer ist dies freiwillig. Aber nur, wenn sie dies tun, bekommen sie später tatsächlich eine höhere Rente. Neben den Arbeitnehmern werden auch die Arbeitgeber vom Beitrag zur Arbeitslosenversicherung befreit. Die Befreiung der Arbeitgeber ist aber auf fünf Jahre befristet.

Koalitionsvertrag

Änderungen an der Koalitionsvereinbarung vom November sind nicht geplant. «Es soll das gelten, was damals zwischen den Fraktionen ausgehandelt wurde», sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Christine Lambrecht.

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