Bergunfall: Wer trägt die Kosten bei Rettung und Bergung?
Knochenbrüche, Kopfverletzungen und Herz- Kreislauf-Probleme sind im Winter die häufigsten Einsatzgründe für die Bergwacht. Je nach Unfallort und Schwere der Verletzung wird oft auch der Einsatz des Hubschraubers erforderlich. Eine teure Angelegenheit, bei der die Patienten oft selbst einen Teil der Kosten tragen müssen.
Rettung oder Bergung?
Für die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkassen muss zwischen Rettung und Bergung unterschieden werden. Um eine Rettung handelt es sich, wenn die verunfallte Person so schwer verletzt ist, dass ein Transport auf dem Landweg mittels Rettungswagen zur Verschlechterung des Zustands führen könnte. Eine Rettung liegt auch vor, wenn der Transport im Krankenwagen zu lange dauern würde. Derartige Einsätze werden in Deutschland grundsätzlich von den Kassen übernommen. Anders ist es, wenn der Patient aus einem schwer zugänglichen Gelände geholt werden muss.
Kostenbeteiligung bei Bergungseinsätzen
Ist der Hubschraubereinsatz nur deshalb erforderlich, weil ein Krankenwagen das Gelände nicht befahren kann, handelt es sich um eine Bergung. Der Transport mit dem Hubschrauber ist dabei meist nur der erste Teil des Wegs in das Krankenhaus. Denn ab der Talstation erfolgt der restliche Weg im Normalfall wieder mit dem Krankenwagen. Nach den Verträgen mit den Leistungserbringern in Deutschland beteiligen sich die Krankenkassen abhängig von der Schwere des Einsatzes an den Bergungskosten. Und so werden Versicherte schnell mit hohen Rechnungen über die Restbeträge konfrontiert.
Bergunfälle in Österreich
Im Ausland richtet sich der Leistungsumfang nach dem jeweiligen Landesrecht. Für Österreich gilt: Wenn der Hubschrauber auch bei einem Unfall im Tal aus medizinischen Gründen erforderlich gewesen wäre, er also nicht nur wegen dem unwegsamen Gelände zum Einsatz kommt, werden die Kosten voll übernommen. Ist das nicht der Fall, müssen die Bergungskosten vom Versicherten selbst getragen werden. Das gilt aber nur, wenn die Kosten höchstens 1.000 EUR ausmachen. Sind sie höher, werden sie von der Kasse übernommen. Ob diese Regelung jedoch anzuwenden ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Denn seit dem 1.5.2010 kann die Kasse in Absprache mit dem Versicherten festlegen, welche Erstattungsgrundsätze für Leistungen im Ausland gelten. In Österreich können somit auch deutsche Erstattungssätze angewandt werden. Es ist also kompliziert und in mancherlei Hinsicht mit Unsicherheiten behaftet.
Verschärfte Bestimmungen in der Schweiz
Für die Schweiz gelten sogar noch verschärfte Regelungen. Bei einer Bergung erfolgt keine Kostenübernahme. Selbst bei medizinisch notwendigen Hubschraubereinsätzen wird grundsätzlich nur die Hälfte der Kosten übernommen.
Zusatzversicherungen sind ratsam
Wer derartige Kosten scheut, kann sich mit einer Unfall- oder Auslandsreisekrankenversicherung absichern. Je nach Leistungsumfang kommt diese auch für solche Kosten auf, die bei einer Rettung und/oder Bergung im Ausland entstehen. Vielfach ist auch die Mitgliedschaft in einem Bergsportverein hilfreich. Die meisten Vereine haben für ihre Mitglieder entsprechende Versicherungspakete abgeschlossen.
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