Verhinderungspflege: Entlastungsmöglichkeiten bei Pflege

Beruf und Pflege stellen für Angehörige eine Belastung dar. Trotzdem nehmen nur wenige eine Auszeit, wie jetzt eine Studie zeigte. Eine Pause verschaffen könnten z. B. die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege. Beide Leistungen werden durch die Pflegekassen unterstützt.

Die Belastung durch Beruf und Pflege kann schnell an die Kapazitäten von Angehörigen gehen. Doch nur etwa jeder vierte Angehörige sucht sich Entlastung. Oft scheitere es daran, die Auszeit von der Pflege zu organisieren. Darauf weist das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hin, die eine Studie zu dem Thema erstellt hat. Als erste Anlaufstelle können Betroffene sich an eine Pflegeberatung wenden. Sie bietet kostenlos Informationen.

Verhinderungspflege für kurze Auszeit

Gemeinsam mit den Mitarbeitern lässt sich dann nach einer passenden Lösung suchen: Eine Möglichkeit ist es, die sogenannte Verhinderungspflege zu beantragen. Die Betreuung wird dabei für eine kurze Zeit, beispielsweise einen Urlaub, zu Hause von einer vertrauten Person übernommen. Das können Freunde und Nachbarn sein, oder ein ambulanter Pflegedienst. Der Vorteil dabei ist, dass sich der Pflegebedürftige nicht an einen neuen Ort oder einen anderen Tagesablauf gewöhnen muss. Pro Kalenderjahr kann bei der Pflegekasse diese Art der Betreuung für maximal 28 Tage beantragt werden. Die Kasse erstattet maximal 1.550 EUR.

Kurzzeitpflege im Pflegeheim

Eine weitere Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege. Sie wird in der Regel von Pflegeheimen angeboten und ist zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt praktisch. Sie kann in Anspruch genommen werden, sobald der Patient eine Pflegestufe erhält. In bestimmten Fällen ist sie auch etwas für Versicherte ohne Pflegestufe. Voraussetzung ist, dass sie in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, also beispielsweise ihre Wohnung nicht mehr finden oder nach kurzer Zeit Absprachen vergessen. Die Kurzzeitpflege ist auf einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen im Jahr beschränkt. Die Pflegekassen übernehmen dabei jährlich Kosten von bis zu 1.550 EUR.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Pflegekasse, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege