Was ändert sich zum 1.1.2015 in der Sozialversicherung

Neben Änderungen in der Autoversicherung und Steuern tut sich auch im Bereich der Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Patienten einiges. Hier eine kurze Zusammenfassung.

 

 

 

Mindestlohn

Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1.473 Euro brutto im Monat. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten 6Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter 3 Monaten gilt der Mindestlohn nicht. Bisher gelten für rund 4 Millionen Beschäftigte in 13 Branchen Mindestlöhne.

Rente

Der Rentenbeitragssatz sinkt von aktuell 18,9 % auf 18,7 % . Bis 2018 soll er unverändert bleiben.

Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen können wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Dazu wird der bisherige Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 % gesenkt. Auf diesem Niveau ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Der dürfte im ersten Jahr bei fast allen Kassen um die 0,9 Prozentpunkte betragen. Erwartet wird, dass er dann deutlich steigt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verspricht sich mehr Wettbewerb unter den Kassen.

Gesundheitskarte

Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) löst zum Jahresanfang endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab. Unabhängig vom aufgedruckten Datum verliert diese ihre Gültigkeit. Die neue Karte soll mittelfristig den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern. Die Anwendungen werden schrittweise eingeführt. Die Karte ist aus Datenschutzgründen umstritten. Kritiker befürchten, dass sensible Gesundheitsdaten ausspioniert werden könnten.

Pflegeversicherung

Die Leistungsbeträge steigen um 4 %. Das bringt etwa in vollstationärer Pflege bei Stufe eins 1.064 Euro - 41 Euro mehr. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann besser miteinander kombiniert werden. Zuhause Gepflegte sollen leichter vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können. Tages- und Nachtpflege kann ungekürzt neben Geld- und Sachleistungen beansprucht werden. Der Anspruch auf Betreuung durch Helfer in der ambulanten Pflege wird ausgeweitet - auch mit Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter. Die Zahl zusätzlicher Betreuungskräfte in Heimen kann von 25.000 auf bis zu 45.000 steigen. Der Zuschuss zu behindertengerechten Umbauten steigt. Ein Vorsorgefonds - rund 1,2 Milliarden Euro jährlich fließen hinein. Der Beitragssatz steigt Anfang 2015 von derzeit 2,05 % (Kinderlose: 2,3) um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte.

Familienpflegezeit

Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von 10 Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Während der Familienpflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll. Auf 6 Monate Pflegezeit ohne Darlehen haben die Arbeitgeber schon heute Anspruch.

Hartz IV

Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut 2 %. Alleinstehende erhalten somit nun einen Betrag von 399 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher.

Asyl

Die Rechtsstellung von Asylbewerbern wird weiter verbessert. So entfällt künftig die sog. Residenzpflicht für asylsuchende oder geduldete Ausländer, sobald sich diese 3 Monate lang in Deutschland aufhalten. Sie können sich damit freier im Bundesgebiet bewegen. Zudem erhalten Leistungsberechtigte vorrangig Geld statt Sachleistungen.

Berufskrankheiten

Als solche werden nun auch Formen des «weißen Hautkrebses» und andere Krankheiten anerkannt. Betroffene haben Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Pflegemindestlohn

Er steigt auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten. Bis 2017 soll er weiter wachsen.

Elterngeld plus

Zum 1.7.2015 kommt diese neue Form der einkommensabhängigen staatlichen Unterstützung für Eltern. Sie bietet Müttern und Vätern die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem Elterngeld zu erhalten. Das Elterngeld Plus ist nur halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, wird dafür aber mit 24 Monaten doppelt so lange gezahlt wie bisher. Das «alte Elterngeld» wird nicht abgeschafft, sondern soll neben dieser neuen Variante weiter existieren.

Reha-Leistungen

Die Bundesregierung fördert die Rehabilitation stärker. Ambulante Reha-Einrichtungen werden künftig in die Gewerbesteuerbefreiung einbezogen und damit stationären Einrichtungen gleichgestellt. Dies stärkt den Grundsatz «ambulant vor stationär».

Sozialversicherungsbeiträge

Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2015 für einen höheren Bruttolohn Beiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt von 5.950 Euro auf 6.050 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern von 5.000 Euro auf 5.200 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab Januar eine Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 Euro.

dpa