Eheschließung vor Anspruch auf Betriebsrente
Bei Tod des vor Jahren geschiedenen Ehemanns ist die erneute Hochzeit dieses Mannes kein Garant für eine betriebliche Witwenrente.
Eheschließung vor Anspruch auf bAV
Grundsätzlich gelte, dass der Anspruch auf eine Witwenversorgung nur bestehe, wenn die Ehe geschlossen wurde, bevor der Partner Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung hatte. Das sei auch bei Wiederheirat geschiedener Partner so, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG Erfurt, Urteil v. 15.10.2013,3 AZR 294/11). Im konkreten Fall aus Bayern hatte die Frau ihrem Mann ein zweites Mal das Ja-Wort gegeben, als er bereits viele Jahre Betriebsrentner war. Zahlungen an sie stehe die sogenannte Spätehe-Klausel entgegen, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.390
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
2.788
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.996
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
1.928
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.909
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf steigt 2025 nicht
1.799
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.650
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.306
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.090
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
1.071
-
Krankenkasse muss Ausbildungskosten für Therapiehund nicht übernehmen
20.11.2024
-
Patientenversorgung trotz Leistungsverbot gesichert
14.11.2024
-
Klinik-Atlas aktualisiert und erweitert
13.11.2024
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
08.11.2024
-
Sozialversicherungswerte 2025: die voraussichtlichen Rechengrößen im Leistungsrecht
07.11.2024
-
Aufstiegs-BAföG als Fördermöglichkeit für berufliche Weiterqualifizierung
06.11.2024
-
Steigende Durchschnittslöhne in der Pflege
04.11.2024
-
Unterschiedliche Methoden bei Kinderwunschbehandlung sind getrennt zu bewerten
31.10.2024
-
Antragstellung und Kenntnis im Sozialhilferecht
29.10.2024
-
Elektronische Patientenakte stößt kaum auf Widerspruch
28.10.2024