Zahnvorsorge – Vorbeugung und Vorteile
Durch eine regelmäßige Zahnvorsorge kann der Zahnarzt frühzeitig eventuelle Zahn- oder Zahnfleischschäden im Frühstadium erkennen und behandeln. Deshalb sollte diese Möglichkeit halbjährlich genutzt werden. Um alle gesetzlichen Ansprüche für spätere Leistungen zu sichern, reicht es für Erwachsene jedoch aus, wenn sie mindestens einmal jährlich eine Untersuchung durchführen lassen.
Umfang der Zahnvorsorge
Bei Bedarf werden bei der Zahnvorsorge einmal jährlich die harten Zahnbeläge entfernt.
Bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen gibt der Zahnarzt zusätzlich Hinweise für eine zahngesunde Ernährung und zeigt die richtige Zahnputztechnik. Soweit notwendig können zum Schutz vor Karies die großen Backenzähne versiegelt und der Zahnschmelz mit Fluorid gehärtet werden.
Auch bei Kindern unter 6 Jahren kann die Zahnvorsorge notwendig sein. Wenn Milchzähne ausfallen, wird eine gute Pflege notwendig. Fallen sie nämlich zu früh aus, können unnötige Zahnfehlstellungen entstehen. Das macht oft eine lange Behandlung erforderlich. Deshalb ist auch für Kinder ab 3 Jahren eine Kontrolle beim Zahnarzt sinnvoll. Fehlentwicklungen kann so besser vorgebeugt werden. Außerdem können durch eine frühe Gewöhnung der Kinder an den Zahnarzt viele Ängste vermieden werden.
Kosten für eine Zahnvorsorge
Die normale Zahnvorsorgeuntersuchung wird von den gesetzlichen Krankenkassen einmal pro Halbjahr übernommen. Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass weitere Besuche beim Zahnarzt medizinisch erforderlich sind, stellen auch diese einen Teil des gesetzlichen Leistungsumfangs dar und können ebenfalls zu Lasten der Krankenkassen durchgeführt werden.
Vorteile beim Zahnersatz
Zum Zahnersatz zählen z. B. Kronen, eine Brückenversorgung oder eine Vollprothese. Die Krankenkassen beteiligen sich an medizinisch notwendigem Zahnersatz mit sogenannten Festzuschüssen. Eine regelmäßige Zahnvorsorge erhöht den Anteil mit dem sich die Krankenkasse an den entstehenden Kosten beteiligt. Wer in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Zahnersatz-Behandlung regelmäßig die Zahnvorsorge in Anspruch genommen hat, erhält einen Bonus von 20 % auf den Festzuschuss; bei 10 Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge sogar einen Bonus 30 %. Hierbei sollte man beachten, dass der Bonus nicht mehr gewährt wird, wenn auch nur eine vorgeschriebene Zahnvorsorgeuntersuchung nicht wahrgenommen wurde.
Tipp: Für den Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge gegenüber der Krankenkasse werden Bonushefte von den Zahnärzten ausgegeben. Darin werden alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Besteht die Notwendigkeit eines Zahnersatzes wird das Bonusheft mit dem Behandlungsplan der Krankenkasse zur Genehmigung übermittelt. Die Kasse berücksichtigt die Vorsorgeuntersuchungen dann beim Zuschuss.
Mehrkosten für professionelle Zahnreinigung
Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen zählen nur medizinisch notwendige Leistungen. Aus diesem Grund können Mehrkosten entstehen, wenn bei Erwachsenen z. B. eine professionelle Zahnreinigung oder eine Zahnversiegelung durchgeführt werden. Auch diese Leistungen können aber sinnvoll sein.
Prüfen Sie die individuellen Leistungsansprüche Ihrer Krankenkasse. Einige Krankenkassen sehen Satzungsregelungen vor und beteiligen sich an den Kosten der Zahnvorsorge oder stellen die gewünschten Leistungen sogar bei Vertragspartnern direkt zur Verfügung. Viele Krankenkassen honorieren die regelmäßige Zahnvorsorge ihrer Versicherten auch durch Bonusprogramme. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, sollte dies Angebot also nutzen.
Auch mit den oft angebotenen Wahltarifen können Versicherte sich weitere Leistungsansprüche sichern. Besteht eine private Zahnzusatzversicherung, sollte eine Übernahme von Mehrkosten geprüft werden.
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