Asylrecht: Arbeitserlaubnis für Asylbewerber

Auch Asylbewerber haben ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, meint das Bundesverfassungsgericht. Doch wie soll das ermöglicht werden, wenn Flüchtlinge in Deutschland nicht arbeiten dürfen?

Nach dem Karlsruher Urteil zu Leistungen für Asylbewerber v. 18.7.2012 fordern Politiker von FDP und Grünen eine generelle Arbeitserlaubnis für Asylsuchende. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärte am 22.7.2012: "Flüchtlinge sind in ihren Menschenrechten zu respektieren. Deshalb sollte man endlich ihre Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und beim Zugang zu Integrationskursen beseitigen." Dies sei so überfällig wie die Garantie ihres Existenzminimums.

Arbeitsmöglichkeiten der Asylbewerber sind eingeschränkt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 18.7.2012 eine Angleichung der Leistungen für die etwa 130.000 Asylbewerber in Deutschland an die Hartz IV-Sätze angemahnt. Dies gelte auch deswegen, weil Asylbewerber im 1. Jahr nach ihrer Ankunft nicht arbeiten dürfen und ihre Erwerbsmöglichkeiten in den Folgejahren eingeschränkt bleiben.

Mittel gegen den Fachkräftemangel

Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff sagte, in Zeiten des Fachkräftemangels und angesichts der Alterung der Gesellschaft sei die bisherige Regelung "schlicht unverantwortlich". "Eine Arbeitserlaubnis für alle wäre menschenwürdiger und würde auch die Staatskasse entlasten", sagte Wolff. Die Union will an den geltenden Regeln nichts ändern.

Keine Anreize zum Missbrauch des Asylrechts geben

Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) lehnte eine generelle Arbeitserlaubnis für Asylbewerber dagegen strikt ab, diese Forderung verkenne die Realitäten. Die meisten Asylbewerber missbrauchten das Asylrecht oder hätten keine asylrelevanten Fluchtgründe vorzuweisen. "Eine generelle Arbeitserlaubnis für Asylbewerber würde nur weitere Anreize für illegale Zuwanderung und Asylmissbrauch schaffen. Wir dürfen diejenigen, die unser Asylrecht missbrauchen, nicht auch noch mit einer Arbeitserlaubnis belohnen", hieß es in einer Mitteilung des CSU-Politikers.

Integration durch mehr Bildung

Die CDU-Politikerin und Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, setzt sich für eine Ausweitung der Bildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge ein. "Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen haben, muss die Teilnahme am Deutsch- und Integrationskurs möglich sein", sagte Böhmer am 23.7.2012. Vor allem für die Gruppe der Minderjährigen erwarte sie Verbesserungen.

dpa