Der Pflegeversicherungsbeitrag soll ab dem nächsten Jahr erhöht werden. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht. Der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung soll dann 3,6 Prozent betragen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner profitieren nicht vom 2020 eingeführten Freibetrag, entschied das Bundessozialgericht. Dieser Freibetrag entlastet nur pflichtversicherte Rentner, da sie durch lange Zugehörigkeit zur Sozialversicherung privilegiert werden.
Mitte Oktober prognostizierte der GKV-Schätzerkreis die Finanzen des Gesundheitsfonds und der Krankenkassen für 2024 und 2025. Er empfahl daraufhin eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 2,5 Prozent für 2025. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun verspätet diese Erhöhung im Bundesanzeiger bestätigt und den neuen Satz von 2,5 Prozent offiziell bekanntgegeben.
Das Bundeskabinett ließ am 6.11.2024 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 passieren. Zuvor hatte es wochenlang Streit darüber gegeben. Damit stehen die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr fest. Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll ab Januar 2025 bei 73.800 Euro liegen. Die weiteren Werte im Überblick.
Für jeden Zweig der Sozialversicherung gelten eigene Beitragssätze, die nach Bedarf angepasst werden können. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung ist in § 341 SGB III festgeschrieben und beträgt aktuell 2,6 Prozent. Dabei wird es voraussichtlich auch 2025 bleiben.
Nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet für Arbeitnehmende der Anspruch auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach können die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit beziehen. Erfahren Sie hier das Wichtigste zum Thema Aussteuerung betroffener Beschäftigter.
Für Studierende, die in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert sind, steigen ab Oktober 2024 die Beiträge. Grund dafür ist die Anhebung des BAföG-Höchstsatzes. Da der BAföG-Satz die Basis für die Beitragsberechnung in der KVdS darstellt, führt dies automatisch zu höheren Versicherungsbeiträgen.
Die beitragsfreie Familienversicherung ist neben weiteren Voraussetzungen vom Gesamteinkommen des Angehörigen abhängig. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die durch eingeräumten Nießbrauch erzielt werden, sind anzurechnen.
Im Bereich Gesundheit und Pflege steigen die Ausgaben in Milliardenhöhe, wodurch große Finanzierungslücken entstehen. Millionen Versicherte müssen deshalb 2025 mit einer Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge rechnen.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich auf Voraussetzungen verständigt, unter denen der vertragsärztliche Notdienst im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden kann.
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Rentner und Rentnerinnen dürfen sich grundsätzlich dazu entscheiden, nur einen Teil ihrer Rente auszahlen zu lassen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich passend dazu mit der Frage befasst, ob Rentner durch die nur vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.
Für die Sozialversicherung wird der Wert bestimmter Sachbezüge jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Mit dem Referentenentwurf der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung stehen die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2025 fest.
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung wurden verschiedene staatliche Hilfsprogramme eingeführt. Mit der „Soforthilfe Corona“ erhielten Unternehmen und Selbstständige, die im Frühjahr 2020 durch die Pandemie in existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, Unterstützung bei akuten Liquiditätsengpässen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat nun entschieden, dass auch diese Mittel dem sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht unterliegen.
Ein Reitverein ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für eine Reitlehrerin zu zahlen, wenn diese abhängig beschäftigt ist. Indizien dafür sind die unentgeltliche Nutzung der vereinseigenen Pferde und der Reithalle sowie das Fehlen eines unternehmerischen Risikos. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen warnen vor Beitragserhöhungen im Jahr 2025 und fordern wegen steigender Ausgaben eine Finanzreform. Trotz erhöhter Zusatzbeiträge und staatlicher Finanzspritzen könnten einige Kassen die Beiträge im laufenden Jahr weiter anheben müssen. Zusätzliche Bundesmittel sind nicht in Sicht, und geplante Ausgaben verschärfen die Finanzlage weiter.
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Auch in diesem Jahr dürfen sich wieder viele Arbeitnehmende über den Erhalt von Urlaubsgeld freuen. Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine Einmalzahlung. Wer Anspruch darauf hat, welche lohnsteuerlichen Regelungen zu beachten sind und wie Sie die SV-Beiträge aus dem Urlaubsgeld richtig berechnen, erfahren Sie in diesem Top-Thema
Sowohl die DAK als auch der Verband der Ersatzkassen NRW gehen davon aus, dass die Monatsausgaben der Pflegekassen 2025 die Einnahmen übersteigen. Beitragszahlende sollten sich deshalb auf eine Erhöhung zum Jahreswechsel einstellen.
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