Beitragsnachforderung wegen Tarifunfähigkeit der CGZP
Im Mai 2012 wurde präzisiert, dass die fehlende Tariffähigkeit sich auch auf ältere Satzungen der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" (CGZP) auswirkt.
Rechtsstreit zu Beitragsnachforderung
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidungen hatte sich die Klägerin, ein Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, mit der beklagten Rentenversicherung wegen einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen für die Zeit von 2005 bis 2009 in Höhe von knapp 100.000 EUR auseinander zu setzen.
Beitragsnachentrichtung aufgrund Equal-Pay-Grundsatz
Die 6. Kammer des Sozialgerichts Detmold (SG Detmold) kam bei der gerichtlichen Überprüfung des Bescheides zu folgendem Ergebnis: Die Klägerin hat für den nicht verjährten Zeitraum die Beiträge nachzuentrichten. Die Unwirksamkeit der Tarifverträge führt - so das Gericht - zu einer Geltung des Equal-Pay-Grundsatzes. Danach erhält der Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn wie ein vergleichbarer, regulär in dem Unternehmen Beschäftigter.
Keine Entlastung des Beitragsschuldners
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag richtet sich ebenfalls nach diesem Arbeitsentgelt, unabhängig davon, ob es tatsächlich gezahlt worden ist. Das Sozialversicherungsrecht folgt nämlich dem Entstehungsprinzip. Es spielt folglich keine Rolle, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt verlangt hat oder noch verlangen könnte. Auch werde der gute Glaube der Klägerin an die Wirksamkeit des Tarifvertrages nicht geschützt. Insbesondere könne sich kein Vertrauensschutz aus früheren Prüfbescheiden ergeben, da sich hieraus keine generelle "Entlastung" des Beitragsschuldners ableiten lasse.
Beitragsnachforderung in der Verjährungsfrist
Für eine Nachforderung der Beiträge für die Jahre 2005 und 2006 sah die Kammer allerdings keine rechtliche Möglichkeit, da die Klägerin die Beiträge nicht vorsätzlich der Solidargemeinschaft vorenthalten hatte. Die alleinige Kenntnis der rechtlichen Einschätzung des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der CGZP aus dem Jahr 2010 begründe keinen Vorsatz. Insoweit konnten nur die Beiträge innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist nachgefordert werden.
Sozialgericht Detmold, Urteil v. 29.1.2014, S 6 R 1181/12 (nicht rechtskräftig)
-
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2025
3.910
-
Sozialversicherungswerte: Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
3.7072
-
Altersvollrentner im Minijob
2.5423
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
2.018
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.284
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
9031
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
870
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
808
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
7181
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
689
-
Versicherungspflicht von Lehrenden immer einzelfallabhängig
12.11.2024
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
11.11.20241
-
Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner
11.11.2024
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
07.11.20241
-
Sozialversicherungswerte: Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
06.11.20242
-
Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
01.10.2024
-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
23.09.2024
-
Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absehbar
03.09.2024
-
Versicherungsrechtliche Statusbeurteilung von Ärzten im Notdienst
20.08.2024
-
Kurzzeitiger Teilrentenbezug: Kein Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung möglich
15.08.2024