Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung: Pilotphase der euBP wi

Das BMAS hat entschieden, dass die bis 31.12.2012 geplante Pilotphase um 6 Monate bis 30.6.2013 verlängert wird. Nutzbar ist die elektronisch unterstütze Betriebsprüfung (euBP) allerdings heute schon.

Die gesetzliche Regelung sieht seit dem 1.1.2012 die Möglichkeit der Betriebsprüfung anhand digitaler Entgeltunterlagen vor. Die Einzelheiten des Verfahrens sind in bundeseinheitlichen Grundsätzen festgelegt, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Dauer der Durchführung einer Pilotphase zunächst bis zum 31.12.2012 genehmigt hatte. Das BMAS hat nun entschieden, dass die Pilotphase bis zum 30.6.2013 verlängert wird.

Verfahren kann schon genutzt werden

Trotz der verlängerten Pilotphase können Arbeitgeber dieses Verfahren schon jetzt nutzen. Es bestehen keine Risiken bei einer Teilnahme. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass das  eingesetzte Entgeltabrechnungsprogramm die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) bereits vorsieht. Informationen dazu gibt der Softwarehersteller. Einige Anbieter haben die Funktion bereits zum Jahreswechsel 2012/2013 vorgesehen und liefern die entsprechenden Updates in diesen Tagen aus. Wie uns eine Sprecherin des BMAS am 14.12.2012 mitteilte, werden allerdings nicht alle großen Marktanbieter das Verfahren von Beginn an realisieren können. Um trotzdem eine repräsentativ große Gruppe an durchgeführten Prüfungen zu erreichen, wurde der Zeitraum für die Pilotphase verlängert. Danach wird nochmal eine Überarbeitung der Grundsätze zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung erfolgen.

Datenübergabe nur im Online-Verfahren

Die Übersendung der Daten an den Rentenversicherungsträger wird dem Arbeitgeber medienbruchfrei im online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-Verfahrens (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren) ermöglicht, das bereits in weiteren Verfahren innerhalb der Sozialversicherung (z. B. bei der Sofortmeldung) verwendet wird. Der Absender erhält eine elektronische Annahmequittung. Eine Annahme von Datenträgern ist nicht möglich. Die Daten werden in einem geschützten System bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) gespeichert.

Teilnahme weiterhin auf freiwilliger Basis möglich

Die Daten des Arbeitgebers werden durch die Betriebsprüfer im Hause der Rentenversicherung mittels einer Auswertungssoftware analysiert sowie auf Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsbe- und -abrechnung überprüft. Die Ergebnisse der Auswertungen werden durch den Prüfer gemeinsam mit dem Arbeitgeber bzw. Steuerberater besprochen. Unverändert bleibt es dabei, dass die Teilnahme an der euBP auf freiwilliger Basis erfolgt. Da eine regelmäßig wiederkehrende Datenübermittlung nicht vorgesehen ist, können Arbeitgeber auch ohne Bindung für die Zukunft das Verfahren anlässlich einer Betriebsprüfung ausprobieren. Es entstehen daraus keine weiteren Verpflichtungen für die Zukunft.


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