Pilotprojekt der DRV zum elektronischen Rechtsverkehr
Der Austausch von Akten und Gutachten zwischen den an einem Gerichtsverfahren Beteiligten ist eine aufwändige Angelegenheit. Mit einem Gesetzesantrag einiger Bundesländer (Bundesrat, Drs. 503/12) soll durch ein Maßnahmenpaket der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung in der Justiz gefördert werden. Auch das Bundesministerium für Justiz ist am Ball und hat einen eigenen Diskussionsentwurf zu dem Thema vorgelegt.
Ganz vorne mit dabei ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Wir sprachen mit Harald Meyer, der sich in der Grundsatzabteilung der DRV Bund um das neue Projekt kümmert:
Was sind die Ziele des Projektes bei der Rentenversicherung?
Die Angebote der Länder zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten werden bislang nur wenig genutzt. Leider nehmen auch erst 24 der insgesamt 83 deutschen Sozialgerichte am Verfahren teil. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dieses Angebot auf breiter Basis bekannt zu machen. Für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Sozialgerichtsbarkeit wurde dazu das einfach zu bedienende, sichere elektronische Verfahren "eSozialgericht" (eSoz) entwickelt. Damit lassen sich Dokumente zwischen Rentenversicherungsträgern und Sozialgerichten in beiden Richtungen gerichtsfest austauschen. Den Nutzern bei der DRV soll daruch ein effektives Verwalten aller sie betreffenden Nachrichten durch verkürzte Postlaufzeiten ermöglicht werden.
Welche Aufgaben können damit erledigt werden?
Es geht um sämtlichen Schriftverkehr, der bisher in Papierform stattfindet. Dieser zeitaufwändige Workflow soll auf ein modernes Niveau gebracht werden. Ob Stellungnahmen oder Gutachten - alles lässt sich schnell und sicher auf den Weg bringen. Derzeit beteiligen sich neben der DRV Bund noch die Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz sowie die Knappschaft-Bahn-See. Natürlich kann sich jeder Rentenversicherungsträger in Deutschland freiwillig zur Teilnahme entscheiden - wir hoffen, dass davon schon bald reichlich Gebrauch gemacht wird.
Wie funktioniert das neue Verfahren genau?
Das Dialogverfahren eSoz enthält Funktionalitäten zur Verwaltung von Nachrichten, zur Benutzerverwaltung und zur Datenpflege der teilnehmenden Sozialgerichte. Es zeigt ein- und ausgehende Nachrichten nach bestimmten Filterkriterien an und ermöglicht das Erstellen, die Adressierung und das Versenden neuer Nachrichten. Bedient wird eSoz im Internetbrowser, wodurch eine aufwändige Schulung zur Benutzung weitestgehend überflüssig wird. Im Hintergrund sorgt die Technik dafür, dass alle Aus- und Eingänge in das Verfahren der Justiz übertragen werden. Das dortige System EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) ist als Standard der Kommunikation zwischen Justiz und externen Partnern bereits etabliert und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifiziert.
Wie wird der Datenschutz sichergestellt?
Es erfolgt natürlich kein „offener“ Versand im Internet per E-Mail oder ähnlichen Verfahren. Durch die Signaturvorschriften und die im Projekt verwendeten Fachverfahren ist der Datenschutz sichergestellt.
Wann geht das Verfahren an den Start?
Derzeit haben wir mit einem Pilotbetrieb begonnen. Wenn alles rund läuft – wovon wir aufgrund unserer vorherigen Tests ausgehen – sollte die flächendeckende Nutzung hoffentlich bald starten können!
Herr Meyer, herzlichen Dank für das Gespräch und viel Erfolg für das Projekt!
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