GKV-Finanzreform: Gesetzentwurf im Bundesrat

Der Bundesrat hat zur GKV-Finanzreform Stellung genommen. Er fordert stärkere Beteiligungsmöglichkeiten der Länder an den Institutsaufgaben.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beraten und hierzu Stellung genommen.


GKV-Finanzreform: Beteiligungsmöglichkeiten der Länder an Institutsaufgaben

Er fordert, die Länder stärker in die Aufgaben des geplanten wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen einzubinden.

Die bisher vorgesehenen Regelungen sieht der Bundesrat als unzureichend an, da die Arbeit des neuen Instituts vielfach erhebliche Auswirkungen auf die in Länderhoheit fallenden Aufgaben - wie zum Beispiel die Krankenhausplanung - hat. Er will in das zu verabschiedende Gesetz daher weitergehende und angemessene Beteiligungsmöglichkeiten aufnehmen. Zudem möchte er den Ländern ein Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der Qualitätssicherung einräumen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg bringen.

Bundesrat v. 23.5.2014