Klage gescheitert: Keine höheren Renten für Abiturienten und Studenten
Sie finden es ungerecht, dass seit einer Reform 2004 Schul- und Studienzeiten nicht mehr auf die Rentenhöhe angerechnet werden, eine Berufsausbildung aber schon.
Genaue Begründung der Kläger fehlte
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden gar nicht zur Entscheidung an, wie aus dem veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Die vier Kläger hätten dafür genauer begründen müssen, warum die verschiedenen Ausbildungen aus ihrer Sicht einheitlich zu berücksichtigen seien. Für eine Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber könne es außerdem gute Gründe geben. Damit setzen sich die Beschwerden laut Beschluss überhaupt nicht auseinander.
Reform sollte künftige Beitragszahler entlasten
Die Neuregelung war ein Baustein der rot-grünen Rentenreform im Jahr 2004. Der Bundesregierung ging es damals darum, in einer Gesellschaft mit immer mehr Alten die künftigen Beitragszahler zu entlasten. Die Kläger, die zwischen 2005 und 2007 in Rente gingen, profitierten zwar von einer Übergangsregelung bei den Ausbildungszeiten, bekamen durch die Reform aber weniger Geld.
BVerfG, Beschluss v. 18.5.2016, 1 BvR 2217/11 u. a.
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