Kritik an Kartell-Aufsicht für Krankenkassen
Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung des Kartellrechts auf die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geraten immer stärker unter Beschuss. Bei Fusionen von Kassen in Finanznot zur Vermeidung einer Kassenpleite soll demnach künftig sogar der Bundeswirtschaftsminister das letzte Wort haben, der sonst wenig mit den Sozialsystemen zu tun hat.
Kritik kommt von allen Seiten
Die Linke kritisierte die Pläne heftig. "Das liefe auf eine Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus - eine Forderung, die weder FDP noch Union offen vertreten könnten", sagte Linke-Gesundheitsexperte Harald Weinberg der dpa.
Der Sprecher des Spitzenverbandes der GKV, Florian Lanz, betonte, anders als zum Beispiel Pharmaunternehmen oder private Krankenversicherungen seien die gesetzlichen Kassen nicht auf Gewinne aus, sondern am Gemeinwohl orientiert. "Das darf weder bei der Rechtsprechung noch bei der Gesetzgebung vergessen werden".
Im Fokus: Kassenfusionen und Kassen mit Finanznot
Bereits seit 2000 hat sich die Zahl der gesetzlichen Kassen von 420 auf 145 verringert. Weitere Fusionen sind laut Experten wahrscheinlich. Nach einem hessischen Gerichtsurteil hatte das Kartellamt vergangenes Jahr die Fusionskontrolle bei den Kassen eingestellt.
Künftig soll die Behörde für Fusionen zuständig sein. Wenn dadurch Insolvenzen und Verwerfungen bei anderen Kassen vermieden werden können, soll der Wirtschaftsminister zuständig werden.
Gesetzesvorlage soll um Zusatzbeitragsregelung ergänzt werden
Die geplante Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll für die Kassen noch mehr ändern. "Denkbarer Anwendungsfall etwa wäre ein abgestimmtes Verhalten von Krankenkassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen", so das Gesundheitsministerium. Nach Warnungen der Kassen könnten kletternde Kosten bereits 2013, spätestens aber danach wieder Zusatzbeiträge nötig machen.
Neue Pläne gefährden Zusammenarbeit der Kassen
Die Linke fürchtet, Kassen würden als Unternehmen angesehen, ihre Zusammenarbeit erschwert. Versicherungen arbeiten etwa bei Verträgen mit Ärzten und Pharmaherstellern zusammen. Bereits der Verband von BARMER GEK, Techniker Krankenkasse und den anderen Ersatzkassen hatte gefordert, die Sozialgerichte sollten wegen des Versorgungsauftrags der Kassen voll zuständig bleiben.
Widerstand gegen die Pläne gibt es auch bei den Ländern.
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