Künstlersozialkasse durch Verzicht auf Betriebsprüfungen in Gefahr?
Eigentlich sollte in dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-NOG)“ geregelt werden, dass die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung die Prüfung der Künstlersozialabgabe in die turnusmäßige Arbeitgeberprüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages fest integrieren sollten.
Auswahlermessen der Rentenversicherung
Derzeit gibt die gesetzliche Regelung den Trägern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein Auswahlermessen hinsichtlich Art und Anzahl der zu prüfenden Arbeitgeber. Die Künstlersozialkasse (KSK) sieht hingegen eine regelmäßige Prüfung als erforderlich an. Nachdem die vollständige Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen verfolgt wurde, müsse nunmehr der eigentliche Sinn der Betriebsprüfungen zum Tragen kommen und eine regelmäßige nachhaltige und umfassende Prüfung der abgabepflichtigen Verwerter erfolgen. So war in den ersten Fassungen des BUK-NOG eine entsprechende Verpflichtung der DRV enthalten.
Bürokratieaufwand zu hoch
Doch während des parlamentarischen Verfahrens ist die entsprechende Regelung wieder aus dem Gesetz entfernt worden. Mit der vorgesehenen Ausweitung der Betriebsprüfungen, wonach jeder Arbeitgeber mindestens alle 4 Jahre hinsichtlich der Melde- und Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) zu überprüfen sei, werde der Bürokratieaufwand für die Unternehmen und die Träger der Rentenversicherung deutlich erhöht, so die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). Der damit verbundene zusätzliche Kostenaufwand sei unverhältnismäßig. Das sieht auch der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) so. Der Gesetzgeber hält die Regelung jetzt ebenfalls nicht mehr für erforderlich, da die Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes auf Grundlage des derzeit geltenden Rechts durch Verwaltungshandeln erreicht werden könne ( BT- Drs. Drucksache 17/13808).
Petition in Vorbereitung
Das stößt einigen betroffenen Künstlern sauer auf. Sie befürchten ein „Austrocknen“ der KSK. Ihr gingen durch den Regelungsverzicht erhebliche Mittel verloren, so dass die Künstlersozialabgabe weiter steigen wird. Das hieße, die ehrlichen Betriebe, die die Abgabe abführen, zahlten für die "Drückeberger" mit. Mitglieder der Künstlersozialkasse wie freie Journalisten, bildende, Ton- und andere Künstler versuchen deswegen, eine Petition beim Bundestag durchzusetzen. Darin wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle 4 Jahre - zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind. Die Petition läuft noch bis zum 6.8.2013 ( Link zur Petition).
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