Pflegeversicherung: Entwicklung des Beitrages

Wie Studien des Wissenschaftlichen Instituts der PKV zeigen, belastet die Finanzierung der Pflege zunehmend jüngere Generationen. Gefordert wird, mögliche Reformen der Pflegefinanzierung zwingend auch auf ihre Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit hin zu überprüfen.

Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat am 13.5.2019 in Berlin seine aktuellen Studien zur Pflegefinanzierung vorgestellt. Die Analysen verdeutlichen: 

Allein durch die demografische Alterung der Gesellschaft wird der Pflege-Beitragssatz auf mindestens 4,1 Prozent im Jahr 2040 steigen. Bereits in diesem Szenario muss ein im Jahre 1989 Geborener mit durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen über seine gesamte Lebenszeit mehr als 38.000 Euro (real) Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen. Das sind 50 Prozent mehr als bei 1966 geborenen Versicherten.

Prognose: Pflegeversicherungsbeitrag könnte 2040 auf 8 Prozent steigen

Sollten dagegen Ausgaben- und Einnahmenentwicklung – wie bereits in der Vergangenheit – weiter auseinanderdriften, könnten die SPV-Beitragssätze sogar zwischen 5 und knapp 8 Prozent in 2040 liegen und damit in einer Größenordnung, die nicht mehr tragbar erscheint. Damit wächst das politische Risiko, dass Leistungen gekürzt werden müssen. Aktuell beträgt der Beitrag zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent (inkl. Kinderlosenzuschlag).

Sozialabgaben: Überschreiten der 40-Prozent-Grenze 

Selbst bei optimistischen Szenarien ergeben sich Beitragssteigerungen und es droht damit ein Überschreiten der politisch konsentierten 40-Prozent-Grenze bei der Abgabenbelastung. Dabei weist Deutschland bereits heute die zweithöchste Steuer- und Abgabenquote innerhalb der OECD-Länder auf.

Kapitalgedeckte Vorsorge oder Umlageverfahren

Aktuell beträgt die versteckte Schuld in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) 435 Milliarden Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um die zukünftigen Leistungsversprechen, die durch heutige Beitragszahlungen nicht gedeckt sind. Um die nachfolgenden Generationen nicht noch weiter zu belasten, sollten zusätzliche Pflegeleistungen daher nicht dem Umlageverfahren der SPV auferlegt werden, sondern durch kapitalgedeckte Vorsorge abgesichert werden.

Links zu den Studien:

PM WIP

Schlagworte zum Thema:  Pflegeversicherungsbeitrag