Pflegeversicherung: Beitrag könnte bis 2040 deutlich steigen
Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat am 13.5.2019 in Berlin seine aktuellen Studien zur Pflegefinanzierung vorgestellt. Die Analysen verdeutlichen:
Allein durch die demografische Alterung der Gesellschaft wird der Pflege-Beitragssatz auf mindestens 4,1 Prozent im Jahr 2040 steigen. Bereits in diesem Szenario muss ein im Jahre 1989 Geborener mit durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen über seine gesamte Lebenszeit mehr als 38.000 Euro (real) Beitrag zur Pflegeversicherung bezahlen. Das sind 50 Prozent mehr als bei 1966 geborenen Versicherten.
Prognose: Pflegeversicherungsbeitrag könnte 2040 auf 8 Prozent steigen
Sollten dagegen Ausgaben- und Einnahmenentwicklung – wie bereits in der Vergangenheit – weiter auseinanderdriften, könnten die SPV-Beitragssätze sogar zwischen 5 und knapp 8 Prozent in 2040 liegen und damit in einer Größenordnung, die nicht mehr tragbar erscheint. Damit wächst das politische Risiko, dass Leistungen gekürzt werden müssen. Aktuell beträgt der Beitrag zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent bzw. 3,3 Prozent (inkl. Kinderlosenzuschlag).
Sozialabgaben: Überschreiten der 40-Prozent-Grenze
Selbst bei optimistischen Szenarien ergeben sich Beitragssteigerungen und es droht damit ein Überschreiten der politisch konsentierten 40-Prozent-Grenze bei der Abgabenbelastung. Dabei weist Deutschland bereits heute die zweithöchste Steuer- und Abgabenquote innerhalb der OECD-Länder auf.
Kapitalgedeckte Vorsorge oder Umlageverfahren
Aktuell beträgt die versteckte Schuld in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) 435 Milliarden Euro. Bei diesem Betrag handelt es sich um die zukünftigen Leistungsversprechen, die durch heutige Beitragszahlungen nicht gedeckt sind. Um die nachfolgenden Generationen nicht noch weiter zu belasten, sollten zusätzliche Pflegeleistungen daher nicht dem Umlageverfahren der SPV auferlegt werden, sondern durch kapitalgedeckte Vorsorge abgesichert werden.
Links zu den Studien:
- Szenarien zur zukünftigen Finanzentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung
- Die versteckte Verschuldung der Sozialen Pflegeversicherung
-
Sozialversicherungswerte: Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
3.8752
-
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2025
3.294
-
Altersvollrentner im Minijob
2.8553
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
1.891
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.315
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
900
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
8511
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
823
-
Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absehbar
729
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
7081
-
Versicherungspflicht von Lehrenden immer einzelfallabhängig
12.11.2024
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
11.11.20241
-
Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner
11.11.2024
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
07.11.20241
-
Sozialversicherungswerte: Kabinett beschließt Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
06.11.20242
-
Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
01.10.2024
-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
23.09.2024
-
Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absehbar
03.09.2024
-
Versicherungsrechtliche Statusbeurteilung von Ärzten im Notdienst
20.08.2024
-
Kurzzeitiger Teilrentenbezug: Kein Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung möglich
15.08.2024