Auswirkungen der Unisex-Tarife für Privatversicherte
Dies wird sich auf die Beiträge für Männer und Frauen je nach Versicherungssparte stark auswirken. Bisher mussten Frauen aufgrund höherer Lebenserwartung und statistisch häufigerer Arztbesuche z. B. in der privaten Krankenversicherung mehr zahlen. Nun werden sich die Beiträge angleichen, denn die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein grundlegendes Prinzip der EU.
Das Unisex-Prinzip in der Privaten Versicherung
Jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts verboten (Art. 21 u. 23 Charta der Grundrechte der EU). Die europäische Gleichstellungsrichtlinie verlangt daher die Unisex-Tarife für Versicherungen schon seit Ende 2007. Der EuGH ließ Ausnahmen bis zum „Ablauf einer angemessenen Übergangszeit“ zu. Mit Wirkung vom 21.12.2012 wird diese Ausnahmeregelung nun ungültig.
Wie wirken sich die Unisex-Tarife im Einzelnen aus?
Private Krankenversicherung
In den bisherigen PKV-Tarifen mussten Frauen deutlich mehr für ihren Krankenversicherungsschutz bezahlen als Männer. Das ändert sich ab 21.12.2012. Die Tarife werden angeglichen und Männer müssen ab diesem Zeitpunkt mit höheren Prämien für ihre private Krankenversicherung rechnen.
Private Krankenzusatzversicherung
Auch hier werden die Männer im Vergleich zu den bisherigen geschlechterspezifisch berechneten Tarifen stärker zur Kasse gebeten. Für Frauen wird der private Zusatzversicherungsschutz etwas günstiger. Diese Veränderung sollte bei einem geplanten Versicherungsabschluss berücksichtigt werden.
Pflegeversicherung
Eine private Pflegerentenversicherung soll die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abfedern. Bisher war dies für Frauen aufgrund höherer Lebenserwartung teurer. Hier werden sich die Prämien für Männer und Frauen angleichen.
Gleiches gilt für die Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld). Hier müssen Männer ab dem Stichtag mit höheren Beiträgen rechnen, da sie das höhere statistische Risiko der Frauen mit auffangen müssen.
Frauen sind die Gewinner der Unisex-Tarife
Aufgrund der höheren Risiken gingen die privaten Krankenversicherungsunternehmen bislang statistisch bei Frauen von mehr beanspruchten Leistungen aus. Wobei die Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft bereits seit 2008 durch die Regelungen des Allgemeinen Geleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Männer und Frauen aufgeteilt waren. Trotzdem lagen die Beiträge der weiblichen Versicherten ca. 15 bis 20 % über denen der Männer. Durch die nun anzugleichenden Tarife, dürften die Beiträge für Männer steigen, die für Frauen vorerst etwas sinken.
Altverträge bleiben bestehen
Die neuen Unisex-Tarife betreffen nur neue Vertragsabschlüsse. Bis zum 21.12.2012 abgeschlossene Verträge bleiben unangetastet. Dies war in der Versicherungsbranche heftig diskutiert worden. Nach Gutachten eines Verfassungsrechtlers wäre eine Ausweitung auf Bestandkunden jedoch ein Eingriff in die Grundrechte.
Unisex-Tarife wirken sich in der GKV nicht aus
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag. Dieser liegt derzeit bei 15,5 %. Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand wirken sich hier auf die Beitragshöhe nicht aus.
Was müssen PKV-Versicherte beachten?
Für Männer kann es sich lohnen, noch vor Einführung der Unisex-Tarife einen Vertrag abzuschließen. Sie können von den im Vergleich zu Frauen günstigeren Tarifen profitieren und haben dann Bestandsschutz. Frauen sollten im Gegensatz dazu abwägen, ob es sich nicht lohnt zu warten.
Weitere Informationen zu den Unisex-Tarifen im Internet bei der Krankenkassen Zentrale.
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