Vorläufige Sachbezugswerte 2013 berechnet
Die Werte für die Sachbezüge werden für das Jahr 2013 auf Grundlage der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Dies erfolgt nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus, um eine weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2011 bis Juni 2012 um 2,5 %, für Unterkunft oder Mieten um 1,9 % gestiegen.
Sachbezugswert für Mahlzeiten
Der Wert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt 2013 für ein Frühstück 1,60 EUR (2012: 1,57 EUR). Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen wird voraussichtlich angehoben. Bis 31.12.2012 galten 2,87 EUR, im Jahr 2013 sind voraussichtlich 2,93 EUR anzusetzen.
Der Monatswert für die Verpflegung wird für 2013 von 219 EUR auf 224 EUR angehoben.
Unterkunft und Mieten
Der Wert für Unterkunft oder Mieten wird voraussichtlich von 212 EUR auf 216 EUR angehoben. Bezogen auf den Quadratmeter gelten 2013 damit 3,80 EUR/m2 (bisher 3,70 EUR). Bei einfacher Ausstattung gelten 2013 voraussichtlich 3,10 EUR je Quadratmeter (bis 31.12.2012 noch 3,00 EUR). Weiterhin gilt jedoch die Regelung, dass der Wert der Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden kann, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Der ortsübliche Mietpreis ist unverändert entscheidend für den Wert einer freien Wohnung. Dafür ist auch für 2013 kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt worden.
Rechtsverordnung liegt in der Entwurfsfassung vor
Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. Der Entwurf zur 5. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung liegt aktuell vor. Mit Änderungen ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen. Es kann jedoch nie völlig ausgeschlossen werden.
Neue Werte sind ab 1.1.2013 anzusetzen
Die Verordnung soll am 1.1.2013 in Kraft treten. Damit können die Neuregelungen ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2013 angewendet werden. Die unter Vorbehalt genannten neuen Werte für gewährte Sachbezüge sind 2013 einheitlich sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
-
Die Sachbezugswerte 2025
5.954
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
3.5432
-
Altersvollrentner im Minijob
2.7993
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
2.203
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
1.181
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
1.0611
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
806
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
794
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer möglich
761
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
7551
-
Sozialversicherungsrechtlicher Status von Reportern
26.11.2024
-
Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025
25.11.20242
-
Die Sachbezugswerte 2025
22.11.2024
-
Versicherungspflicht von Lehrenden immer einzelfallabhängig
12.11.2024
-
Beitrag zur Pflegeversicherung soll 2025 steigen
11.11.20241
-
Kein Freibetrag für freiwillig versicherte Betriebsrentner
11.11.2024
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2025 steht fest
07.11.20241
-
Beiträge für Studierende steigen ab Oktober 2024
01.10.2024
-
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden auf das Gesamteinkommen angerechnet
23.09.2024
-
Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absehbar
03.09.2024