Wechselfieber in der PKV wegen Unisex-Tarifen
Seit 21.12.2012 dürfen neu abgeschlossene Tarife nur noch nach den Regelungen für Unisex-Tarife kalkuliert werden. Alle bisherigen geschlechtsabhängig kalkulierten Tarife dürfen nicht mehr an Neukunden verkauft werden. Bisher lagen in der privaten Krankenversicherung die Beiträge für Frauen rund 15 bis 20 % über den vergleichbaren Prämien für männliche Kunden, weil Frauen statistisch gesehen mehr Leistungen beziehen.
Anstieg aller Neutarife
Für Neutarife haben sich die Beiträge angeglichen. Als Folge davon zahlen Männer 100 EUR monatlich mehr - und wider Erwarten zahlen auch Frauen mehr! Die Faktoren für die höheren Beiträge sind vielfältig. Nach diversen Analysen sind neben der Unisex-Kalkulation auch allgemeine Kostensteigerungen, Leistungsverbesserungen und ein niedrigerer Rechnungszins, mit dem die Altersrückstellungen verzinst werden, dafür verantwortlich.
Suche nach Alternativen
Die Betroffenen stehen dann vor der Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz weitergehen soll. Schnell taucht der Wunsch zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf. Doch für höherverdienende Arbeitnehmer ist das wegen fehlender Vorversicherungszeit in der GKV meist gar nicht realisierbar oder nur gegen den hohen Preis des Gehaltsverzichts. So wird meist versucht, im Rahmen der PKV eine günstigere Lösung zu finden.
Wechseloptionen innerhalb der PKV
Bislang konnten privat Krankenversicherte in jeden beliebigen Tarif ihres Versicherungsunternehmens wechseln. Doch durch die Unisextarife ist das Angebot der Wechselmöglichkeiten eingeschränkt. Denn mit der Einführung der Unisextarife wurde auch der entsprechende Paragraph zum Tarifwechselrecht ergänzt (§ 204 VVG). Danach gilt: wer einmal in einen Unisextarif gewechselt hat, kann zukünftig nur innerhalb der Unisextarife seiner privaten Krankenversicherung erneut wechseln. Ungehindert wechseln können Bestandskunden von einem alten Bisex-Tarif, der nach Frauen und Männern unterscheidet, in einen Unisex-Vertrag. Doch das macht in den seltensten Fällen Sinn, da die neuen Tarife eben meist teurer sind.
Die „alten“ Bestandstarife sind allerdings nur für Neukunden geschlossen. Wer bereits PKV-versichert ist, kann jederzeit in einen anderen Alt-Tarif wechseln. Arbeitnehmer in Bestandstarifen können also durchaus in einen anderen - günstigeren - Bestandstarif zu wechseln!
Wechsel weitgehend ohne Risiken möglich
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen dürfen bei einem Wechsel in einen gleichartigen Tarif keine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Ist der günstigere Tarif jedoch mit mehr Leistungen ausgestattet, darf die Versicherung für die Mehrleistung eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Risikozuschlag erheben. Das gilt aber immer nur bezogen auf die höheren Leistungen und nie auf den gesamten Tarif. Die von den Versicherten bereits individuell angesparten Altersrückstellungen werden ohne Verlust auf den neuen Tarif übertragen.
Für einen Tarifwechsel gibt es keine Fristen
Ein Wechsel in einen anderen Tarif kann jederzeit mit den vertraglichen Fristen durchgeführt werden. Schneller geht es bei einer Tariferhöhung: Dann ist ein Wechsel innerhalb eines Monats nach Erhalt der Tariferhöhung möglich.
Eine Übersicht aller privaten Krankenversicherungsunternehmen, die einen Krankenvollversicherungsschutz anbieten, finden Sie hier.
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